Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte in dem Urteil vom 11.07.2016 (Az.: 13 A 898/15) ob bei der Klägerin, entgegen der Auffassung der Bezirksregierung und des Verwaltungsgerichts Köln, die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin vorliegen. Weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde saarländischer Nephrologen gegen einen Beschluss des Landessozialgericht für das Saarland in einem Konkurrentenverfahren stattgegeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.05.2016 – 1 BvR 1890/15 -). Die Verfassungsbeschwerde wurde durch unsere Kanzlei mitbetreut. Weiter lesen
Das Sozialgericht für das Saarland hat in einer aktuellen Entscheidung den Anspruch eines Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 € nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V abgelehnt, wenn es sich um eine sachlich-rechnerische Prüfung der Richtigkeit der Kodierung handele (vgl. SG Saarland, Urteil vom 03.06.2016 – S 23 KR 390/13 -). Weiter lesen
Am 11.06.2016 haben die Rechtsanwälte der Kanzlei GIRING LORDT WÖLK PartGmbB eine Fortbildungsveranstaltung für Leistungserbringer im Gesundheitswesen veranstaltet. An der Veranstaltung nahmen 35 Ärzte und Mitarbeiter aus Krankenhäusern und Unternehmen der Gesundheitsindustrie teil.
Über die insgesamt vier Vorträge von Rechtsanwalt Dr. Joachim Giring, Rechtsanwältin Juliane Boscheinen, Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk und Rechtsanwältin Stephanie Treitz wurde angeregt diskutiert.
Die Tagungsteilnehmer wurden umfassend über den Inhalt und die Bedeutung der neuen §§ 299a ff. StGB für die tägliche Praxis informiert. Die Auswirkungen auf Fortbildungen und Forschung sowie auf Kooperationsformen im Gesundheitswesen waren ebenso Gegenstand der Veranstaltung, wie das richtige Verhalten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wozu auch konkrete Handlungsanweisungen bei Durchsuchungen gehörten.
In einer Vielzahl von Verfahren ist nach wie vor der Steigerungsfaktor bei der Abrechnung sog. bildgeführter intensitätsmodulierter Strahlenbehandlungen (IMRT/IGRT) zwischen den Strahlentherapeuten und den privaten Krankenversicherungen umstritten. Aufgrund unterschiedlicher Empfehlungen der Bundesärztekammer und des Bundesverbandes Weiter lesen
Zunächst entsteht der Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung nur bei planbaren Eingriffen, folglich grundsätzlich nicht bei Akutbehandlungen.
Ferner fordert das Gesetz, dass es sich bei dem Eingriff um einen „mengenanfälligen Eingriff“ handeln muss. In der Gesetzesbegründung wird der Begriff sinngemäß wie folgt definiert: Weiter lesen
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist die Regelung des § 27 b SGB V im SGB V eingeführt worden. § 27b SGB V begründet in bestimmten Fällen einen Anspruch von Patienten auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung.
Im ersten Teil des Artikels beleuchten wir die Frage, welche Ziele der Gesetzgeber mit der Einführung der Regelung verfolgt hat. Im zweiten Teil des Artikels werden wir die Anspruchsvoraussetzungen – soweit diese bekannt sind – darstellen und die Konsequenzen für den die Indikation stellenden und aufklärenden Arzt herausarbeiten.
Diese Website nutzt Cookies. Sie können die Nutzung von Cookies unterbinden, indem Sie die Cookie-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Dann werden ggf. einige Teile unserer Website und vieler anderer Seiten nicht richtig funktionieren.OKDatenschutzerklärung