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Die Neurologische Komplexbehandlung und der moderate Schlaganfall – Aktuelle Entscheidung des LSG Saarland wirft viele Fragen auf

Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einer aktuellen Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die Fallpauschale B70B (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden) dann nicht abrechenbar sei, wenn es sich lediglich um einen moderaten Schlaganfall handele (Urteil vom 08.06.2016 – L 2 KR 179/14 -). Weiter lesen

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Strafbarkeit des Arztes bei der Codierung von Diagnosen?

Die öffentlichen Äußerungen des Geschäftsführers der Techniker Krankenkasse Jens Baas zur Manipulation der Codierung von Diagnosen um die Mitteilzuweisung aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu erhöhen, haben erhebliche Wellen in der öffentlichen Diskussion verursacht.

Dabei ist es kein Geheimnis, dass gesetzliche Krankenkassen in unterschiedlichen Verträgen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen oder Vereinigungen von Ärzten Vorgaben für die Codierung von Diagnosen machen bzw. Codierungshilfen anbieten. Weiter lesen

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Unlauterer Wettbewerb: Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimittel

Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 29.06.2016 (Az.: 3 U 216/15) nochmal konkretisiert,  dass bei der Abgabe der in § 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV erfassten Arzneimittel durch den Pharmagroßhandel an Apotheken der Verkaufspreis die Summe aus der Addition von Herstellerpreis, den Festzuschlag von 0,70 € und Umsatzsteuer nicht unterschreiten darf.

Der Pharmagroßhandel darf einen Rabatt nur im Rahmen des festgelegten Höchstzuschlages von 3,15 % auf den Herstellerpreis (maximal 37,80 €) gewähren. Der in § 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV normierte Festzuschlag von 0,70 € ist dagegen stets Weiter lesen

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Erweiterung der aut-idem-Arzneimittel-Liste

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/ 22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 02. Juni 2016 (BAnz AT 17.06.2016 B6), dahingehend zu ändern, dass Arzneimittel zu bestimmen sind, deren Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche). Weiter lesen