An dieser Stelle wünschen ich allen Lesern und Abonnenten des Newsletters ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020 und darf mich für viele hilfreiche Anmerkungen und Kommentare bedanken. Ich hoffe auch im kommenden Jahr auf einen regen Austausch in diesem Blog, weil sicherlich viele spannende Themen auf uns warten.
Für alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen wird es sicherlich ein spannendes, aber auch ein schwieriges Jahr. Die vielen gesetzlichen Änderungen werden den Alltag aller Beteiligten nicht erleichtern. Der gesetzgeberische Aktionismus wird uns vielmehr mehr beschäftigen als in den Jahren zuvor. Aus anwaltlicher Sicht gleicht die aktuelle Regelungswut des Gesetzgebers zwar einem Arbeitsbeschaffungsprogramm, das aber nicht nur Freude auslöst. Denn auch uns als Vertretern und Beratern von Leistungserbringern im Gesundheitswesen ist an interessensgerechten Lösungen gelegen, die insbesondere den Interessen der Patienten dienen sollen. Umso mehr wird uns das kommende Jahr vor neue Herausforderungen stellen.
Vielleicht hilft dabei auch die Diskussion einiger Probleme in diesem Blog!
Das zum 01.01.2020 in Kraft tretende MDK-Reformgesetz sieht eine Reihe von Neuerungen für die Prüfung von Krankenhausabrechnungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vor, die eine Vielzahl von ungeklärten Problemen mit sich bringen. Eigentlich war davon auszugehen, dass der Gesetzgeber aus dem Debakel durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gelernt hat. Aber auch für das MDK-Reformgesetz scheint der Grundsatz zu gelten, dass ein öffentlichkeitstauglicher Aktionismus der gesetzgeberischen Sorgfalt vorgeht. Leidtragende sind neben den Krankenhäusern und Krankenkassen am Ende die versicherten Patienten, deren Interessen die Gesundheitspolitik eigentlich vorrangig verpflichtet sein sollte. Auch durch das neue Gesetz rollt bereits wieder eine Klagewelle, deren Sinn und Zweck aber zu bezweifeln ist.
Letztlich ist unerklärlich, wie der Gesetzgeber sein eigentliches Ziel, die MDK-Prüfquoten zu begrenzen, mit den nun vorgesehenen Instrumenten erreichen will. Vielmehr scheint das nun vorliegende MDK-Reformgesetz alles zu tun, um die Prüfungen für die Krankenkassen lukrativer zu machen, so dass nicht ersichtlich ist, warum der mit der Abrechnungsprüfung verbundene Aufwand geringer werden sollte. Hinzu kommt, dass durch die schlechte Qualität des Gesetzes eine Vielzahl von klärungsbedürftigen Punkten derzeit offen bzw. unklar sind. Von der Vielzahl von Unklarheiten durch das MDK-Refomgesetz sollen vorliegend nur ein paar Probleme angesprochen werden: Weiter lesen
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