Rubrik: Abrechnungsprüfung

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Abgrenzung zwischen Auffälligkeitsprüfung und Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit

Die Krankenhäuser müssen sich gerade in immer noch bei den Gerichten anhängigen Altfällen mit den Behauptungen der Krankenkassen auseinandersetzen, dass eigentlich keine Auffälligkeitsprüfung im Sinne des § 275 Abs. 1c SGB V aF. durchgeführt worden sei, sondern „nur“ eine Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, so dass etwa kein Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF. entstanden sei.

Dabei nehmen die Versuche einer nachträglichen „Umwidmung“ einer Auffälligkeitsprüfung in eine angebliche sachlich-rechnerische Prüfung teilweise absurde Züge an. Weiter lesen

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Neue COVID-19-Gesetzgebung – mehr Luft für Krankenhäuser

Im Zuge der enormen Belastungen der Krankenhäuser durch die Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Ausnahmen von den strengen Vorgaben des MDK-Reformgesetzes bei der Abrechnungsprüfung im Krankenhaus für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen. Weiter Entlastungen sind nun durch das 2. Pandemiegesetz auf den Weg gebracht worden. Weiter lesen

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Wer hat noch den Überblick? – Neue Regelungen zum Prüfverfahren!

Mit dem Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist erstmal eine gewisse Beruhigung auf Krankenhausseite eingetreten, insbesondere weil die Prüfquote nach § 275c Abs. 2 Satz 1 SGB V  für das Jahr 2020 auf maximal 5 % begrenzt worden ist, wobei noch zu klären sein wird, wie diese quartalsbezogene Prüfquote zu berechnen sein wird.

Mittlerweile ist der Gesetzgeber aber durch das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) im sog. Omnibusverfahren bereits zu Nachjustierungen bei der Abrechnungsprüfung übergangen.

Ferner hat der GKV-Spitzenverband die näheren Einzelheiten zur bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertung gemäß § 275c Abs. 4 SGB V getroffen.

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Kein Grund für Verlegung – Schadensersatz des Krankenhauses?

Das Sozialgericht Duisburg hatte in einer aktuellen Entscheidung vom 14.02.2020 (- S 44 KR 379/17 -) sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Krankenhaus mit einem Versorgungsauftrag für geriatrische Komplexbehandlungen, der Krankenkasse etwaige Mehrkosten ersetzen muss, wenn es den Patienten zur geriatrischen Weiterbehandlung ohne Sachgrund in ein anderes Krankenhaus verlegt.

Dies hat das Gericht bejaht, weil das Krankenhaus seine Pflicht zur Weiterbehandlung des Patienten durch die sachgrundlose Verlegung schuldhaft verletzt habe und der Krankenkasse in Anwendung des § 280 Abs. 1 BGB  zu umfassenden Schadensersatz verpflichtet sei. Der Schaden der Krankenkasse seien nach Ansicht des Gerichts die sich auf die durch die Verlegung verursachten Mehrkosten. Weiter lesen

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Krankenhausbehandlungen von 6 Stunden – ambulant oder stationär?

Das BSG wird sich in kommender Zeit mit einer Reihe von Entscheidungen auseinandersetzen zu haben, in denen es um die Bewertung von kurzzeitigen Krankenhausbehandlungen geht und die Frage der Abgrenzung einer stationären zu einer ambulanten Behandlung im Raum steht.

Die Problematik entsteht dadurch, dass Seitens der Krankenkassen versucht wird auch aufwendige Behandlungen im Krankenhaus als ambulante Notfallbehandlungen zu vergüten, wenn diese nicht über 24 Stunden erfolgte (vgl. zur Problematik der Behandlung im Schockraum und zeitnahen Verlegung – LSG Saarland, Urteil vom 23.07.2019 – L 2 KR 2/18 – mittlerweile hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Krankenkasse gegen dieses Urteil das BSG die Revision zugelassen). Auch in anderen Entscheidungen war die Problematik insbesondere dann aufgetaucht, wenn die Krankenhäuser intensive Behandlungen vorgenommen hatten, die im Rahmen der ambulanten Versorgung überhaupt nicht angeboten werden. Daher sind auch einige Kassenärztliche Vereinigungen gegen die Abrechnung dieser Behandlungen als ambulante Notfallbehandlungen vorgegangen und haben diese mit dem Argument sachlich-rechnerisch korrigiert, dass es sich um typische Krankenhausbehandlungen handele. Die dadurch entstehende Zwickmühle für die Krankenhäuser macht eine Neubewertung der Abgrenzungskriterien zwischen ambulanter und stationärer Behandlung erforderlich.

In einer ähnlichen Konstellation hat das LSG Hamburg in zwei Entscheidung vom 19.12.2019 (- L 1 KR 62/18 – und L 1 KR 43/18 – gegen beide Entscheidungen sind Revisionsverfahren beim BSG anhängig) eine stationäre Behandlung in der Geburtshilfe angenommen, wobei bei den Frauen jeweils eine Tokolyse und ein Wendeversuch unternommen worden ist, die Behandlung aber nach ca. sechs Stunden beendet werden konnte. Die Frauen wurden entlassen. Weiter lesen

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Entlastungen für Krankenhäuser durch COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Die aktuelle Corona-Pandemie hält die Welt in Atem und stellt auch für die Krankenhäuser in Deutschland eine besondere Herausforderung dar. Der Gesetzgeber will den Krankenhäusern durch eine Reihe von Maßnahmen insbesondere finanzielle Entlastung zu verschaffen. Das sog. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.03.2020 ist mittlerweile durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden.

Ob das beschlossene Hilfspaket ausreicht, um die in der Gesetzesbegründung dargestellten Ziele zu erreichen, wird abzuwarten sein. Erste Zweifel daran werden angesichts der erheblichen aktuellen Belastungen der Krankenhäuser schon geäußert. Weiter lesen

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Verbot der Nachcodierung nach der PrüfVV?

Mit dem MDK-Reformgesetz ist klargestellt, dass ab dem 01.01.2020 die Krankenhäuser keine Nachcodierung mehr vornehmen dürfen. Die entsprechende Regelung in § 17c Abs. 2a KHG sehen allerdings vor, dass eine Änderung der Rechnung zur Umsetzung des Prüfergebnisses durch den MD zulässig ist.

Dies wurde nach alter Rechtslage von einigen Krankenkassen unter Hinweis auf § 7 Abs. 5 PrüfVV teilweise verneint, wenn die in der Norm vorgesehenen Frist überschritten war.

Das LSG Baden-Württemberg hat dieser Rechtsansicht der Krankenkassen zum Ausschluss der Nachcodierung in einer Entscheidung vom 10.12.2019 (– L 11 KR 794/19 –) allerdings deutlich widersprochen. Weiter lesen