Rubrik: Abrechnungsprüfung

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Zu späte Übersendung von Behandlungsunterlagen – Ausschlussfrist in der PrüfvV?

Nach wie vor ist durch die Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob die vierwöchige Frist für die Übersendung der Behandlungsunterlagen in § 7 Abs. 2 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) vom 01.09.2014 eine echte Ausschlussfrist ist.

In der aktuellen Regelung des § 7 Abs. 2 PrüfvV haben sich die Vertragsparteien im gegenseitigen Interesse für eine differenzierte Regelung entschieden, die neben einer längeren Frist auch die Möglichkeit einer Nachlieferung von Unterlagen durch das Krankenhaus gegen eine Aufwandsentschädigung für die Krankenkasse vorsieht.

Die vorangehende Regelung wird von den Krankenkassen aber als strenge Ausschlussfrist gesehen, wozu sich die Krankenkassen auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2018 (- L 11 KR 936/17 -) berufen. Mehrere Sozialgerichte vertreten dazu aber eine andere Ansicht und weisen insbesondere auf die fehlende Ermächtigungsgrundlage sowie den unklaren Wortlaut des § 7 Abs. 2 PrüfvV hin (vgl. etwa SG Lüneburg, Urteil vom 22.02.2018 – S 9 KR 192/15 –).

In einer aktuellen Entscheidung vom 02.01.2019 (- S 14 KR 1/18 -) hat das SG Marburg die Rechtsposition der Krankenkassen gestärkt und ebenfalls angenommen, dass es sich bei § 7 Abs. 2 PrüfvV um eine Ausschlussfrist handelt. Weiter lesen

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Behandlungsdokumentation ist auch bei der eingeschränkten Einzelfallprüfung maßgeblich

Vereinzelt wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V für die sog. eingeschränkte Einzelfallprüfung von den Prüfgremien die Ansicht vertreten, dass bei Durchführung des Prüfverfahrens ausschließlich die im Rahmen der Abrechnung angegebenen Diagnosen zu prüfen sind und eine weitergehende Prüfung der Behandlungsdokumentation nicht erforderlich ist.

Dieser wenig überzeugenden Auffassung einiger Prüfgremien ist nun das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 09.01.2019 (– S 87 KA 77/18 –) entgegengetreten und hat in der Nichtberücksichtigung der Behandlungsdokumentation einen Beurteilungsfehler der Prüfgremien erkannt und den entsprechenden Regressbescheid aufgehoben. Weiter lesen

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Bundesverfassungsgericht bestätigt BSG-Rechtsprechung zur Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Erfindung des gesonderten Prüfverfahrens auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Krankenhausabrechnung hat viel berechtigte Kritik erfahren. Sie war mit Blick auf die Bindung des BSG an die gesetzlichen Vorgaben des Prüfverfahrens nach § 275 Abs.1 SGB V auch unter Hinweis auf einen Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG in mehreren Verfassungsbeschwerden angegriffen worden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun mit Beschluss vom 26.11.2018 (– 1 BvR 318/17 –) die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Rechtsprechung des BSG bestätigt. Weiter lesen

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Update – Klagewelle der Krankenkassen – Knicken die Krankenkassen ein?

Mittlerweile liegen zahlreiche Klagen aus der Klagewelle der Krankenkassen vor, die durch die gesetzlichen Änderungen der Verjährungsfrist durch das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) ausgelöst worden ist. Die Klagen sind bisher allerdings nur rudimentär begründet. Weiter lesen

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Die Prozesslawine rollt – Krankenkassen überschwemmen Sozialgerichte mit Klagen

Das hatte sich der Gesetzgeber wohl anders vorgestellt. Noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) am 09.11.2018 haben die Krankenkassen Tausende von Klagen bei den zuständigen Sozialgerichten eingereicht, um einen Ausschluss der Ansprüche nach § 325 SGB V zu verhindern. Meist handelt es sich um Rückforderungen gegen Krankenhäuser, die angeblich strukturelle Voraussetzungen zur Abrechnung von Komplexpauschalen nicht erfüllen. Im Mittelpunkt der Prozesslawine steht  die Voraussetzung der 30 minütigen Transportentfernung der OPS-Codes 8-981 und 8-98b nach den Entscheidungen des BSG vom 19.06.2018 (- B 1 KR 38/17 R – und – B 1 KR 39/17 R -). Weiter lesen

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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedet – Gesetzgeber regelt Verjährung und Auslegung von Codierungsfragen neu

Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2018 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) verabschiedet. Neben den geplanten Regelungen zur Verbesserung der Pflege in den Krankenhäusern, enthält das zum 01.01.2019 in Kraft tretende Gesetz auch die geplante Verkürzung der Verjährungsvorschrift in § 109 SGB V sowie die Befugnis des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu rückwirkenden Klarstellungen und Änderungen bei Diagnose- und Operations-/Prozedurenschlüsseln zur Klärung von Auslegungsfragen (§ 295 Abs. 1 SGB V und § 301 Abs. 2 SGB V). Weiter lesen

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Krankenkassen drohen mit Prozesslawine gegen Krankenhäuser

Die geplante Einführung einer kurzen Verjährungsfrist sowie einer Ausschlussfrist für die Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Krankenhausabrechnung durch das zum Jahresende geplante Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) sorgt ewartungsgemäß für viel Wirbel zum Jahresende. Die angekündigte Prozesslawine kommt offenbar schon ins Rollen.

Über die geplanten Änderungen haben wir bereits berichtet.

Die Krankenkassen haben die geplante „Hauruck“-Aktion der Regierungsparteien heftig kritisiert und zum Jahresende eine Prozesslawine zur Sicherung ihrer vermeidlichen Erstattungsansprüche angekündigt. Weiter lesen