Rubrik: Allgemein

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Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen bei Tätigkeit als Privatgutachter

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein gerichtlicher Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden kann, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung erstattet hat (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 – VI ZB 31/16 –). Weiter lesen

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Ärzte haben keinen Löschungsanspruch gegen Arztbewertungsportal

Während einige Ärzte Artbewertungsportale im Internet strategisch zu Werbezwecken nutzen, wollen andere Ärzte mit den teilweise zweifelhaften Bewertungen im Internet nichts zu tun haben.

In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 05.01.2017 (– I-15 U 121/16 -) wird dazu allerdings erneut klargestellt, dass einem Arzt in der Regel kein Löschungsanspruch seiner Daten gegen den Betreiber eines Arztbewertungsportals zusteht. Weiter lesen

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Keine Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung bei selbständigen Toilettengang des Patienten

Das Landessozialgericht für das Saarland hat in zwei aktuellen Entscheidungen die Codierung des OPS-Code 8-981 (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls) verneint, weil sich der betroffene Patient während der Behandlung auf der Stroke-Unit der Krankenhäuser zum Toilettengang selbständig vom Monitoring abgekoppelt hatte und daher nach Ansicht des Gerichts, dass Erfordernis eines 24-Stunden-Monitoring nicht erfüllt sei (vgl. Urteile vom 17.02.2016 – L 2 KR 172/14 – und vom 25.01.2017 – L 2 KR 64/14 -). Weiter lesen

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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung

Zum 01.01.2017 tritt die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in Kraft, die für alle Behandlungsfälle ab diesem Zeitpunkt gilt.

Hintergründe

Die Abrechnungsprüfung nach § 275 SGB V wurde und wird kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechung zu Fristen und Abläufen der Abrechnungsprüfung ist uneinheitlich, höchstinstanzliche Entscheidungen werden durch divergierende unterinstanzliche Entscheidungen offen kritisiert und auch klarstellendes Eingreifen des Gesetzgebers sorgt nur bedingt für Klarheit bei den betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens. Weiter lesen