Immer mehr Sozialgerichte sind nicht bereit, die Rechtsprechung des BSG zur sog. Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit für Prüfungsfälle zu akzeptieren, die noch vor der Änderung des Gesetzes durch das Krankenhausstrukturgesetz vom 10.12.2015 datieren. Weiter lesen
Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einer aktuellen Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die Fallpauschale B70B (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden) dann nicht abrechenbar sei, wenn es sich lediglich um einen moderaten Schlaganfall handele (Urteil vom 08.06.2016 – L 2 KR 179/14 -). Weiter lesen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/ 22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 02. Juni 2016 (BAnz AT 17.06.2016 B6), dahingehend zu ändern, dass Arzneimittel zu bestimmen sind, deren Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche). Weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 13.05.2015 (Az.: 25 U 4688/15) entschieden, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für eine künstliche Befruchtung mit einer fremden Eizelle, die im europäischen Ausland erlaubt ist und dort durchgeführt wurde, nicht übernehmen muss. Weiter lesen
Das Sozialgericht für das Saarland hat in einer aktuellen Entscheidung den Anspruch eines Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 € nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V abgelehnt, wenn es sich um eine sachlich-rechnerische Prüfung der Richtigkeit der Kodierung handele (vgl. SG Saarland, Urteil vom 03.06.2016 – S 23 KR 390/13 -). Weiter lesen
Am 11.06.2016 haben die Rechtsanwälte der Kanzlei GIRING LORDT WÖLK PartGmbB eine Fortbildungsveranstaltung für Leistungserbringer im Gesundheitswesen veranstaltet. An der Veranstaltung nahmen 35 Ärzte und Mitarbeiter aus Krankenhäusern und Unternehmen der Gesundheitsindustrie teil.
Über die insgesamt vier Vorträge von Rechtsanwalt Dr. Joachim Giring, Rechtsanwältin Juliane Boscheinen, Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk und Rechtsanwältin Stephanie Treitz wurde angeregt diskutiert.
Die Tagungsteilnehmer wurden umfassend über den Inhalt und die Bedeutung der neuen §§ 299a ff. StGB für die tägliche Praxis informiert. Die Auswirkungen auf Fortbildungen und Forschung sowie auf Kooperationsformen im Gesundheitswesen waren ebenso Gegenstand der Veranstaltung, wie das richtige Verhalten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wozu auch konkrete Handlungsanweisungen bei Durchsuchungen gehörten.
Wir möchten uns bei den Teilnehmern noch einmal für den anregenden Austausch bedanken.
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