Rubrik: Honorarärzte

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Keine Liquidation von Wahlleistungen durch Honorarärzte

Der BGH hat jüngst die stritte Rechtsfrage geklärt, ob ein im Krankenhaus nicht festangestellter Honorararzt seine operative Tätigkeit gegenüber Wahlleistungspatienten gesondert abrechnen darf.

Eine entsprechende Möglichkeit hat der BGH mit Urteil vom 16.10.2014 entschieden (- III ZR 85/14 -) verneint. Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG erstrecke Weiter lesen