Für viele Ärzte war die gesetzliche Neuregelung in § 106 Abs. 5e SGB V zum 01.01.2012 ein Segen, weil das Erfordernis einer Beratung vor Verhängung eines Regresses bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößenvolumens von mehr 25 %, sich nach Klarstellung Weiter lesen
Das Sozialgericht für das Saarland (SG Saarland) hatte in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von nephrologischen Konkurrentenklagen zu entscheiden. Kein anderer vertragsärztlicher Bereich ist in den vergangenen Jahren von einem derartigen Verdrängungswettbewerb gekennzeichnet gewesen, welchen die gesetzlichen Regelungen eigentlich verhindern sollen.
Dabei wird dieser Verdrängungswettbewerb auch im Saarland durch die Aktivitäten von industriellen Leistungsanbietern Weiter lesen
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