Rubrik: Vertragsarztrecht

0

Achtung bei Zustellung von Bescheiden an den Vertragsarzt

In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass die Prüfgremien und Kassenärztliche Vereinigung Widerspruchsbescheide direkt an die Vertragsärzte zustellen, obwohl der Widerspruch durch einen Rechtsanwalt erhoben wurde, der auch die Vertretung des Vertragsarztes im Widerspruchsverfahren übernommen hat.

Aufgrund einer ordnungsgemäß angezeigten anwaltlichen Vertretung dürften entsprechende Zustellungen eigentlich nur an den Rechtsanwalt Weiter lesen

0

Grundsatz Beratung vor Regress bei Richtgrößenprüfung gilt nur eingeschränkt

Die Hoffnung vieler Ärzte, dass durch die gesetzliche Neuregelung in § 106 Abs. 5e SGB V zum 01.01.2012 existenzbedrohende Regresse werden der Überschreitung des Richtgrößenvolumens von mehr 25 %, verhindert werden könnten, hat sich durch zwei aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts zumindest teilweise zerschlagen. Das Bundessozialgericht Weiter lesen

0

Keine Nachbesetzung mehr bei Überversorgung? Gesetzesänderung kann zu Problemen beim Verkauf von Arztpraxen führen

Am 21.10.2014 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) veröffentlicht.

Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 103 Abs. 3a SGB V vor. Die bisherige Regelung enthielt für die Zulassungsausschüsse Weiter lesen

0

Kein Bestandsschutz bis zur Ewigkeit – Bedarfsprüfung auch bei Auslaufen der Bestandsschutzgarantie von Nebenbetriebsstätten in der nephrologischen Versorgung

Das Sozialgericht für das Saarland (SG Saarland) hatte in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von nephrologischen Konkurrentenklagen zu entscheiden. Kein anderer vertragsärztlicher Bereich ist in den vergangenen Jahren von einem derartigen Verdrängungswettbewerb gekennzeichnet gewesen, welchen die gesetzlichen Regelungen eigentlich verhindern sollen.

Dabei wird dieser Verdrängungswettbewerb auch im Saarland durch die Aktivitäten von industriellen Leistungsanbietern Weiter lesen