Rubrik: Vertragsarztrecht

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Keine Anstellungsgenehmigung eines Arztes im Wege der Praxisnachfolge ohne Fortführung der Praxis

Die Möglichkeiten der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes durch einen angestellten Arzt sind voraussetzungsvoll und in der Praxis mit Tücken verbunden, wie eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Marburg vom 11.01.2017 (- S 12 KA 584/16 -) zeigt.

In dem Urteil war die Anstellungsgenehmigung im Wege einer Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4b Satz 2 SGB V streitgegenständlich, nach dem ein Vertragsarzt nach Wegzug seiner Praxis in einen anderen Planungsbereich auf seine Zulassung verzichtet hatte und diese ausgeschrieben worden war. Allerdings war der Vertragsarzt lediglich in einen angrenzenden Planungsbereich in 1,3 km Entfernung von seiner bisherigen Praxis gezogen und hatte angekündigt, seine Patienten auch weiter zu versorgen. Weiter lesen

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Abrechnung des postoperativen Überwachungskomplexes ohne Abrechnungsvereinbarung?

Die Zusammenarbeit zwischen Operateuren und Anästhesisten bei belegärztlichen oder ambulanten Operationen im Rahmen der postoperativen Überwachung ist gerade bei der Abrechnung der Leistungen immer wieder mit Problemen verbunden. Dies liegt auch daran, dass die Ärzte Aufgabenverteilung und Abrechnung der erbrachten Leistungen oft nicht klar geregelt haben.

Die fehlende Abrechnungsvereinbarung ist aber gerade bei der EBM-konformen Abrechnung des postoperativen Überwachungskomplexes von wichtiger Bedeutung, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 01.02.2017 (– L 5 KA 5013/14 –) dokumentiert. Weiter lesen

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Keine Heranziehung von ermächtigten Krankenhausärzten zum ärztlichen Bereitschaftsdienst

Das Hessisches Landessozialgericht hat einer Entscheidung vom 14.12.2016 (– L 4 KA 18/15 –) die Auffassung vertreten, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst herangezogen werden dürften.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundessozialgericht anhängig (- B 6 KA 7/17 B -). Weiter lesen

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Zeitliche Grenzen der Anstellung von Vertragsärzten

Immer wieder tauchen in der Praxis Probleme mit der Anstellung von niedergelassenen Ärzten auf, die bereits aufgrund einer vollen oder hälftigen Zulassung vertragsärztlich tätig sind.

Dabei ist oft die Auffassung zu hören, dass auch neben einer vollen vertragsärztlichen Zulassung zumindest noch eine vertragsärztliche Nebenanstellung im Umfang von 13 Wochenstunden Weiter lesen

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Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Zahnarzt gegen das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit geklagt hat.

Streitig war in dem Fall die Frage, ob der Begriff der Berufsunfähigkeit auch auf andere zahnärztliche Tätigkeiten bezogen werden kann, als nur auf die Tätigkeit am Behandlungsstuhl. Weiter lesen