„Die teure Abnehmspritze“ – Ausübung der Heilkunde durch „Diät-Therapie“!

0

Das Abnehmen keine einfache Sache ist, wissen findige Geschäftsleute schon lange. Umso zahlreicher werden die Angebote von „Wundermitteln und -diäten“, die sich für teures Geld verkaufen lassen.

Dass dies nicht frei von rechtlichen Risiken ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgericht Saarbrücken vom 08.11.2017 (- 121 C 478/17 (09)-).

Eine unter Adipositas leidende Frau entschloss sich eine auf 84 Tage angelegte „Therapie unter ärztlicher Aufsicht“ zur Gewichtsreduzierung mit zahlreichen subkutanen Injektionen zu einem Gesamtpreis von 3.500,00 € durchzuführen. Eine Aufklärung über Inhaltsstoffe, Nebenwirkungen und möglichen Risiken fand nicht statt. Da sie die Therapie nicht vertrug, kündigte sie den Vertrag. Das „Therapiezentrum“ klagte dennoch den gesamten ausstehenden Betrag ein.

Das Amtsgericht Saarbrücken wies die Klage ab, weil der Behandlungsvertrag bereits aufgrund des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gem. § 134 BGB nichtig sei. Denn es handele sich nach der Ansicht des Gerichts bei der „Therapie“ um eine Heilbehandlung, so dass das „Therapiezentrum“ zur Ausübung der Heilkunde zumindest über eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz verfügen müsse, die nicht vorlag. Zusätzlich fehle es an der nach § 630c BGB notwendigen Aufklärung, so dass die Gabe der subkutanen Injektionen eine Körperverletzung darstelle.

Bei der angebotenen „Abnehmmethode“ handele es sich um eine Heilbehandlung, weil deren wesentlicher Bestandteil die Einnahme von Medikamenten bzw. Injektionen ist und damit eine typischerweise nur von Ärzten angewendete Methode beinhaltet, die medizinische Fachkunde erfordert und andererseits eine generelle und abstrakte Gefahr beinhaltet (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2012 – 4 U 197/11 –). Dies gilt umso mehr, als der Anbieter die Methode selbst als „Therapie unter ärztlicher Aufsicht“ bewirbt.

Die Entscheidung des Gerichts ist im Interesse des Patientenschutzes zu begrüßen. Auch im Bereich der Life-Style-Medizin bleibt es dabei, dass Verabreichung von Injektionen und Medikamenten Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten bleibt. Wer dazu noch entsprechende Methoden als medizinische Therapien bewirbt und damit auch ein besonderes Vertrauen erweckt, muss sich an diesen Behauptungen auch messen lassen. Dies gilt nicht nur für die Faltenunterspritzung mit Hyalronsäure, sondern auch für die „Abnehmspritze“.

Für Rückfragen zu diesem oder einem anderen medizinrechtlichen Thema stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0681-3836580 oder per E-Mail unter ra@ra-glw.de zur Verfügung. Besuchen Sie auch unsere Internetseite http://www.ra-glw.de.

Ihre Meinung dazu?

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
Ihre E-Mailadresse wird weder veröffentlicht, noch an Dritte weitergegeben.

* *

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden .