Krankenkassen drohen mit Prozesslawine gegen Krankenhäuser

0

Die geplante Einführung einer kurzen Verjährungsfrist sowie einer Ausschlussfrist für die Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Krankenhausabrechnung durch das zum Jahresende geplante Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) sorgt ewartungsgemäß für viel Wirbel zum Jahresende. Die angekündigte Prozesslawine kommt offenbar schon ins Rollen.

Über die geplanten Änderungen haben wir bereits berichtet.

Die Krankenkassen haben die geplante „Hauruck“-Aktion der Regierungsparteien heftig kritisiert und zum Jahresende eine Prozesslawine zur Sicherung ihrer vermeidlichen Erstattungsansprüche angekündigt.

Die Verärgerung der Krankenkassen ist auf der einen Seite verständlich, weil die überraschende Intiative durch die Regierungskoalition auf Kassenseite tatsächlich wie eine „Generalamnestie für Falschabrechnung“ wirken muss. Auf der anderen Seite darf nicht vergessen werden, dass die Krankenkassen durch ihre Reaktionen auf die für sie selbst wohl oft überraschende Rechtsprechung des 1. Senates des BSG eine entsprechende Gegenreaktion des Gesetzgebers provoziert haben. Denn die nach jedem neuen Grundsatzurteil des BSG eingeleiteten Massenprüfungen für längst abgeschlossene Behandlungsfälle haben nichts einer angeblichen „Falschabrechnung“ der Krankenhäuser zu tun, sondern dienen allein der nachträglichen Realisierung von Einsparpotentialen für die Krankenkassen. Dass der Gesetzgeber anhand der teilweise versorgungsgefährdenden Rechtsprechung des 1. Senates des BSG reagieren wird, war abzusehen, auch wenn die Reichweite der jetzt geplanten Gesetzänderung überraschend ist. Die geplante Änderung ist daher auch eine Reaktion auf die ausufernde Instrumentalisierung des Prüfverfahrens zur Realisierung von Einsparpotentialen durch die Krankenkassen und  daher auch eine Konsequenz ihres eigenes Verhaltens.

Der mittlerweile schon fast etablierte „Schlagabtausch“ zwischen Gesetzgeber und dem 1. Senat des BSG ist aber weder für die Seite der Krankenkassen noch die Krankenhäuser positiv. Die jüngste Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung offenbart mehr als deutlich den Verlust einer zentralen Funktion des Rechts – der Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Es macht für alle Beteiligten keinen Sinn und schafft erhebliche Unsicherheit, wenn der 1. Senat des BSG z.B. neue Prüfregelungen außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfindet, die der Gesetzgeber dann wieder korrgiert oder durch die Rechtsprechung für alle Beteiligten überraschende Auslegungen zu Vergütungsregelungen trifft, die kurz darauf im Interesse der Versorgungssicherheit durch die zuständigen Stellen wieder kassiert werden. Sowohl für die Krankenhäuser als auch die Krankenkassen ist selbst die kurzfristige Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung nicht mehr vorhersehbar, wobei der Aufstand der Instanzgerichte gegen die Rechtsprechung des 1. Senates des BSG sein übriges zur Schaffung von Rechtsunsicherheit tut.

Der aktuelle Qualitätsverlust in der Rechtsprechung des BSG und der Gesetzgebung im Bereich der Prüfung von Krankenhausabrechnungen ist erschreckend und verlangt eine grundsätzliche Neuregelung, die zum einen den berechtigten Prüfinteressen der Krankenkassen bzgl. fehlerhafte Abrechnungen der Krankenhäuser und zum anderen dem Schutz der Krankenhäuser vor rechtswidrigen Prüfungen der Krankenkasse zur Realisierung von Einsparpotentialen gerecht wird. Eine solche gesetzliche Neuregelung scheint besser geeignet zu sein, als der nun geplante „Schnellschuss“ des Gesetzgebers. Die bevorstehende Prozesslawine wird zumindest nicht zur Entlastung der Sozialgericht beitragen, die der Gesetzgeber auch bezweckt hat.

Für Rückfragen zu diesem oder einem anderen medizinrechtlichen Thema stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0681-3836580 oder per E-Mail unter ra@ra-glw.de zur Verfügung. Besuchen Sie auch unsere Internetseite http://www.ra-glw.de.

Ihre Meinung dazu?

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
Ihre E-Mailadresse wird weder veröffentlicht, noch an Dritte weitergegeben.

* *

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden .