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Wirtschaftliche Pflicht zur Operation in der Nacht?

Diskussionen um die Verweildauer bei einer stationären Behandlung führen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen manchmal zu merkwürdigen Auffassungen, die mit der Versorgungsrealität nicht in Einklang zu bringen sind.

So musste das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 20.01.2022 (– L 1 KR 101/20 –) tatsächlich klarstellen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot Krankenhäuser nicht verpflichtet, Operationen ohne Notfallindikation auch zu Nachtzeiten durchzuführen, um eine möglichst frühe Entlassung zu ermöglichen. Weiter lesen

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Medizinrecht Saarland wünscht einen guten Start ins Jahr 2022!

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die uns durch Kommentare und E-Mails positive Feedbacks und konstruktive Kritik übermittelt haben und so zu einer fachlich hochwertigen Diskussion von wichtigen medizinrechtlichen Themen im Jahr 2021 beigetragen haben.

Die mittlerweile 400 Abonnenten unseres Newsletters wollen wir auch im Jahr 2022 mit interessanten Beiträgen zu medizinrechtlichen Themen versorgen und freuen uns auf angeregte Diskussionen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Florian Wölk

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BGH konkretisiert Grenzen der Werbung für Fernbehandlungen

In einer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung hat der BGH am 09.12.2021 (- I ZR 146/20 -) die wettbewerbsrechtlichen der Werbung für Fernbehandlungen konkretisiert.

Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die beklagte Ärztin auf Unterlassung einer wettbewerbswidrigen Werbung auf ihrer Homepage in Anspruch genommen. Die Ärztin warb auf ihrer Homepage mit der Aussage „Erhalte erstmals in Deutschland Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App.“ für die von einer privaten Krankenversicherung angebotene Leistung eines „digitalen Arztbesuchs“ mittels einer App bei in der Schweiz ansässigen Ärzten. Die Wettbewerbszentrale  sah in dieser Werbung einen Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG.

Der BGH hat nun entschieden, dass die beanstandete sehr weite gefasste Werbung gegen § 9 HWG verstößt. Weiter lesen

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Unbeschränkte Beweislast der Krankenhäuser für korrekte Abrechnung?

Leider haben eine Vielzahl von Krankenhäuser noch mit gerichtlichen Verfahren zu Altfällen zutun, in denen die Krankenkassen Ende 2018 eine Vielzahl von Klagen auf Rückzahlungen von Krankenhausvergütungen aus den Jahren 2014 und 2015 anhängig gemacht hatten und dabei relativ pauschal die fehlerhafte Kodierung von Komplexpauschalen beanstandeten, ohne dass für die Krankenhausabrechnungen jemals ein Prüfverfahren nach den damaligen Vorschriften des § 275 SGB V eingeleitet worden ist. Besonders beliebt sind dabei die Kodierung des OPS-Kodes 8-550 bzgl. der angeblich fehlerhaften Dokumentation der Teambesprechungen unter Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 15.10.2014 (- B 1 KR 19/17 R -). Viele Krankenhäuser haben sich in den entsprechenden Verfahren zum Nachweis der richtigen Kodierung geweigert, die Behandlungsunterlagen vorzulegen, weil aus Sicht der Krankenhäuser die Beweislast für den Erstattungsanspruch bei den Krankenkassen liegt. Weiter lesen

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Keine Möglichkeit der gewillkürten Stellvertretung bei Wahlleistungen?

In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck vom 16.12.2021 (- 26 C 755/21 -) hat das Gericht erstaunlicherweise die Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Stellvertretung zu einer Wahlarztvereinbarung verneint, die auf Wunsch des Patienten abgeschlossen worden ist, weil dieser die Behandlung durch einen Oberarzt anstelle des zuständigen Wahlarztes wünschte. Weiter lesen

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BGH kippt GOÄ-Abrechnung für Femtosekundenlaser

Der BGH hat in zwei Entscheidungen vom 14.10.2021 (- III ZR 350/20 – und – III ZR 353/20 -) die analoge Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 für Kataraktoperationen unter Einsatz des sog. Femtosekundenlaser nach § 6 Abs. 2 GOÄ verneint und die Auffassung vertreten, dass für die technisch aufwendige Operation allein die GOÄ-Ziffer 1345 mit dem Zuschlag der GOÄ-Ziffer 441 abrechnungsfähig sind. Weiter lesen

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Begrenzter Anspruch des Krankenhauses als Nothelfer

Für viele Krankenhäuser ist die Behandlung nicht nicht-versicherten Personen als Nothelfer nach wie vor ein Problem, weil die Vergütungsansprüche auch für Notfallbehandlungen in nur begrenzten Umfang selbst durchsetzbar sind.

Dies dokumentieren auch zwei Entscheidungen des LSG Hamburg vom 08.11.2021 (- L 2 SO 43/19 – und – L 2 SO 86/20 -). Weiter lesen