Rubrik: Allgemein

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Neue Verjährungsregeln für die Krankenhausvergütung – Gesetzgeber plant kurze zweijährige Verjährungsfrist

Das zum Jahresende geplante Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) soll um nach den Änderungsanträgen der Regierungsparteien vom 05.10.2018 um eine Vorschrift ergänzt werden, welche eine einheitliche kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren für Ansprüche auf Vergütung der Krankenhäuser und auch für Rückforderungen der Krankenkasse vorsieht.

Dazu soll § 109 SGB V um einen neuen Absatz 5 ergänzt werden, der folgenden Wortlaut haben soll:

Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Erstattung gezahlter Vergütungen verjähren in zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies gilt auch für Ansprüche nach Satz 1, die vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.Weiter lesen

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Informationspflichten des Arztes nach Ende der Behandlung?!

In einer aktuellen Entscheidung vom 26.06.2018 (- VI ZR 285/17 -) hat der BGH klargestellt, dass der Arzt aufgrund seiner umfassenden Informationspflichten sicherzustellen hat, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden  Kenntnis erhält, auch wenn die Behandlung eigentlich schon beendet ist.

Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss nach der Entscheidung des BGH den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der diesen weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat. Weiter lesen

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Kostenerstattung für Alternativmedizin in der privaten Krankenversicherung

Der angebliche Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist oft zweifelhaft, wenn es um die Erstattung kostenintensiver Behandlungen aus dem Bereich der Alternativmedizin geht, insbesondere wenn es sich um chronische Erkrankungen des Versicherten handelt. Die Gerichte sind regelmäßig mit Auseinandersetzungen befasst, in denen die Krankenversicherung unter Hinweis auf die fehlende wissenschaftliche Anerkennung der alternativen Behandlungsmethode eine Kostenübernahme verweigert.

Dass aber nicht allein die Bezeichnung einer Therapie als Alternativbehandlung einen Kostenerstattungsanspruch des Versicherten ausschließt, zeigt ein aktuelles Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 09.05.2018 (– 5 U 39/16 –). Weiter lesen

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Asylbewerber haben Anspruch auf medizinische Versorgung

Die Übernahme der Kosten für Heilbehandlungen für Asylbewerber nach §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bereitet in der Praxis immer wieder Probleme und führt auch bei Leistungserbringern zu Rechtsunsicherheiten.

Insbesondere die Auslegung der Reichweite der §§ 4, 6 AsylbLG, wenn es um die Behandlung von nicht-akuten aber schwerwiegenden chronischen Erkrankungen der Asylbewerber geht, ist rechtlich umstritten. Weiter lesen

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Von Scharlatanen und Heilsbringern – Müssen Heilpraktiker verboten werden?

Derzeit erregt eine Erklärung zum Heilpraktikerwesen die Gemüter in Deutschland. Das sog. „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker – Ein Statement der interdisziplinären Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ zu einer Neuregelung des Heilpraktikerwesens“ vom 21.08.2017 geht mit dem aktuellen Heilpraktikerwesen hart ins Gericht. Weiter lesen

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Keine Kostenübernahme bei LASIK-Operation durch angestellten Arzt

Das Amtsgericht Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 01.06.2017 ( – 31 C 48/16 -) den Erstattungsanspruch einer Versicherten gegen ihre Krankenversicherung für eine durchgeführte LASIK-Operation verneint, weil der Operateur als angestellter Arzt der Care Vision Germany GmbH tätig geworden war, die auch die Rechnung für die durchgeführte Operation stellte. Weiter lesen