Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Entscheidung vom 12.12.2018 (- B 6 KA 50/17 R -) klargestellt, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht am notärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen.
Eine entgegenstehende Verpflichtung in der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hielt das BSG für rechtswidrig. Weiter lesen
Streitgegenständlich war eine recht pauschale Ablehnung lebensverlängernder Behandlungen bei gleichzeitiger Ablehnung einer aktiven Sterbehilfe, woraus sich aber nach dem BGH kein Widerspruch ergibt.
Der Sohn der Patientin war als Betreuer bestellt worden und hatte nach dem seine Mutter nach einem Schlaganfall ins Wachkoma gefallen war, sich mit dem Arzt aufgrund der Patientenverfügung für eine Einstellung der künstlichen Ernährung entschieden, wogegen der Ehemann der Patientin gerichtlich vorging. Weiter lesen
Ein sehr spannendes Jahr neigt sich dem Ende zu und wir dürfen uns an dieser Stelle für die zahlreichen Beiträge und Anfragen zu unserem Blog bedanken.
Das Jahr bot für das Medizinrecht viele spannende Themen und auch das kommende Jahr verspricht, dass wir uns die Themen nicht ausgehen werden. Mit dem viel diskutierten Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz rollt eine Welle von weiteren Problemen auf die Vertragsärzte zu.
Wir hoffen, dass Sie sich weiter an der Diskussion beteiligen und mithelfen, über sachgerechte Lösungen nachzudenken.
Zunächst erlauben wir uns, Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2019 zu wünschen.
Die Verfahren der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) über die Abrechnung der IMRT nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 gehen weiter. Auch wenn die LKH nunmehr zahlreiche Berufungen zurückgenommen hat, um negative obergerichtliche Entscheidungen zu verhindern, scheint nach wie vor eine kritische Überprüfung der eigenen Rechtspositionen durch die LKHG nicht gewollt. Die Verfahren werden vielmehr – zulasten der versicherten Patienten – unbeirrt fortgesetzt, wobei sich die Frage stellt, welches Ziel die LKH eigentlich verfolgt, wenn sie die strittige Abrechnungsfrage gezielt einer obergerichtlichen Klärung entzieht.
Die Bedeutung der Dokumentation im Haftungsrecht und die Folgen der unterbliebenen Dokumentation sind hinreichend geklärt. Allerdings darf auch im Vergütungsrechtstreit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse, die Bedeutung der Dokumentation nicht unterschätzt werden.
So hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem aktuellen Urteil vom 18.10.2018 (– L 6 KR 62/13 –) festgestellt, dass ohne ausreichende Dokumentation in der Patientenakte der Nachweis der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit durch das Krankenhaus regelmäßig ausgeschlossen ist. Weiter lesen
Negative Bewertungen auf der Bewertungsplattform Jameda sind für viele Ärzte ein Ärgernis, insbesondere wenn nachweislich unwahre Behauptungen aufgestellt werden.
Nach dem der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 01.03.2016 (– VI ZR 34/15 –) festgestellt hatte, dass die Betreiber von Jameda bei konkreten Beanstandungen auch Prüfpflichten treffen können, deren Umfang aber im Einzelfall im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu bestimmen sein soll. Gerade die Bestimmung der Reichweite der Prüfpflichten kann aber im Einzelfall problematisch sein. Weiter lesen
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