Beiträge von Dr. Florian Wölk

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Der Wille zur Privatbehandlung – weiß jeder Patient, was auf ihn zukommt?

Die Wirksamkeit von ärztlichen Honorarvereinbarungen auf Basis einer Abrechnung nach der GOÄ mit gesetzlich versicherten Patienten erfordert eine Aufklärung des Patienten über die wirtschaftlichen Folgen der Privatbehandlung (§ 630c Abs. 3 BGB). Im Rahmen der ambulanten Behandlung durch einen Vertragsarzt sind auch die strengen Voraussetzungen des § 18 des Bundesmantelvertrages für Ärzte (BMV-Ä) zu beachten. Danach darf ein Vertragsarzt von einem gesetzlich Versicherten eine Vergütung nur fordern, wenn dieser die elektronische Gesundheitskarte nicht vorlegt, der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dieses dem Vertragsarzt ausdrücklich bestätigt oder dieser Leistungen erbringt, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und diesen auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen hat.

Die Anforderungen an diese Aufklärung vor der Privatbehandlung werden teilweise sehr unterschiedlich interpretiert, wobei eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Urteil vom 10.04.2018 – 3 S 151/17 –) erstaunlicherweise nur sehr geringe Anforderungen an die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung stellt. Weiter lesen

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Asylbewerber haben Anspruch auf medizinische Versorgung

Die Übernahme der Kosten für Heilbehandlungen für Asylbewerber nach §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bereitet in der Praxis immer wieder Probleme und führt auch bei Leistungserbringern zu Rechtsunsicherheiten.

Insbesondere die Auslegung der Reichweite der §§ 4, 6 AsylbLG, wenn es um die Behandlung von nicht-akuten aber schwerwiegenden chronischen Erkrankungen der Asylbewerber geht, ist rechtlich umstritten. Weiter lesen

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Abrechnung der IMRT bleibt ungeklärt

Nach dem sich bereits mehrere Gerichte in den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) bzgl. der Abrechnung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 angeschlossen hatten, schien es so, dass sich die fast einhellig akzeptierte Abrechnung auch gegenüber der  LKH durchsetzen könnte. Damit wäre der insbesondere für die teilweise schwerstkranken Versicherten der LKH ein erheblicher Fortschritt erreicht und Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt.

Leider zeigen jüngste Entscheidungen, dass der auf dem Rücken der Versicherten ausgetragene Abrechnungsstreit sich noch länger hinziehen wird. Weiter lesen

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Ärztliche Aufklärung bei relativer Indikation der Operation

Oft hängt die Entscheidung eine Operation durchführen zu lassen, von den bestehenden Therapiealternativen ab. Ob sich ein Patient z.B. zur Durchführung einer Implantation einer Knieprothese oder zur Fortführung der konservativen Behandlung entscheidet, hängt auch nach den einschlägigen Leitlinien vom individuellen Leidensdruck des Patienten ab. Eine nur relative indizierte Indikation weist daher auf die besondere Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten hin und damit auch auf die für den Patienten wichtigte Aufklärung über die bestehenden Therapiealternativen.

Umso merkwürdiger mutet daher eine aktuelle Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 27.03.2018 – 4 U 1457/17 – ) an, wonach genau diese für den Patienten zentrale Aufklärungspflicht nur eingeschränkt gelten soll. Nach dem OLG Dresden besteht eine echte Wahlmöglichkeit, über die der Patient vor einer relativ indizierten Operation aufzuklären ist, bei einer konservativen oder rein abwartenden Behandlung nur dann, wenn die begründete Aussicht besteht, dass hiermit mehr als nur eine kurzzeitige Beschwerdelinderung erreicht werden kann. Weiter lesen

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Haftungsfalle off label use?! – Ärztliche Pflichten bei der zulassungsüberschreitenden Arzneimitteltherapie

Die Verwendung von zugelassenen Arzneimitteln außerhalb ihres Zulassungsbereichs (sog. off label use) ist in vielen Bereichen der Medizin üblich. Gerade in der Pädiatrie stehen kaum speziell für Kinder geprüfte und zugelassene Arzneimittel zur Verfügung, so dass der off label use vieler Medikamente dem Standard entspricht.

Mit dem Versorgungsdefizit und dem damit verbundenen Problem der fehlenden Arzneimittelsicherheit  gehen für die behandelnden Ärzte aber auch haftungsrechtliche Probleme einher.

Darum ist erfreulich, dass das OLG Dresden für einen pädiatrischen Behandlungsfall in einer aktuellen Entscheidung vom 15.05.2018 (- 4 U 248/16 -) erneut festgestellt hat, dass nicht jeder off label use in der Arzneimitteltherapie einen Behandlungsfehler darstellt. Weiter lesen

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5. Saarländischer Medizinrechtstag am 01.12.2018

Wir dürfen auf die gemeinsame Veranstaltung der Ärztekammer des Saarlandes und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland aufmerksam machen, die sich mit einer Vielzahl von akutellen Themen des Medizinrechts auseinandersetzt..

Der

5. Saarländische Medizinrechtstag am 01.12.2018 ab 09.00 Uhr

im Haus der Ärzte, Faktoreistraße 4 in Saarbrücken

ist mit promienten Referenten besetzt.

Der Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller und das Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt werden zu Konflikten zwischen Vertragsarztrecht und Berufsfreiheit vortragen. Der Richter am Bundessozialgericht Dr. Martin Estelmann wird zur Rechtsprechung des 1. Senates des Bundessozialgerichts zum Krankenhausvergütungsrecht sprechen. Die Vorträge versprechen eine spannende Diskussion.

Details zum Programm und Anmeldemöglichkeiten finden sie hier.

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Rückforderung von Aufwandspauschalen bleibt treuwidrig

Die Versuche der Krankenkassen von den Krankenhäusern unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Senates des BSG bereits gezahlte Aufwandspauschalen nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V zurückzufordern, beschäftigen nach wie vor die Gerichte.

Wir berichteten bereits über die Entscheidung des SG vom 09.08.2017 (- S 1 KR 481/16 -), mit welcher das Gericht den behaupteten Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse wegen des Verstoßes gegen Treu und Glauben abgelehnt hatte.

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in der Entscheidung vom 25.04.2018 (- L 11 KR 617/17 NZB -) die Versuche der Krankenkassen ihren Anspruch im Wegen der Berufung weiterzuverfolgen, eine Absage erteilt und die Beschwere gegen die Nichtzulassung der Berufung zurückgewiesen. Weiter lesen