Beiträge von Juliane Boscheinen

0

Frist zur ärztlichen Dokumentation?

Die Dokumentationspflicht ist für viele Ärzte ein Dorn im Auge. Neben der Behandlung der Patienten scheint diese ärztliche Tätigkeit ein bürokratisches Monster zu sein, dass Zeit frisst, die an anderer vermeintlich wichtigerer Stelle fehlt.

Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich für Ärzte aus § 10 der Musterberufsordnung-Ärzte (BMO-Ärzte), aus § 630f BGB und im Vertragsarztrecht auch aus § 57 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Weiter lesen

0

Kostenlose ärztliche Leistungen

Immer wieder gibt es Fälle, in denen ärztliche Leistungen kostenlos erbracht werden (sollen). Oft liegt der Grund hierfür in der Kundenakquise, manchmal auch darin, dass der Verwaltungsaufwand für Abrechnungen in manchen Fällen höher scheint als der daraus resultierende Gewinn. Aber egal was das Motiv auch sein mag, kostenlose Leistungen können den Arzt teuer zu stehen kommen. Weiter lesen

0

Unzulässige Werbung für Arzneimittel

Das OLG Koblenz weist derzeit auf eine hauseigene Entscheidung hin (Urteil vom 27.01.2016, Az.: 9 U 895/15), die aktuell in der Rechtsprechungsdatenbank Rheinland-Pfalz noch nicht abgerufen werden kann.

Das OLG hatte sich mit der Frage der Unzulässigkeit von Werbung für Arzneimittel zu befassen. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall bewarb der Hersteller eines homöopathischen Arzneimittels eines seiner Produkte unter anderem damit, dass es Weiter lesen

0

Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Zahnarzt gegen das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit geklagt hat.

Streitig war in dem Fall die Frage, ob der Begriff der Berufsunfähigkeit auch auf andere zahnärztliche Tätigkeiten bezogen werden kann, als nur auf die Tätigkeit am Behandlungsstuhl. Weiter lesen

0

Ethikrat zur Embryonenspende

Das Recht der Reproduktionsmedizin in Deutschland ist für Patienten und Ärzte häufig undurchsichtig und schwer nachvollziehbar.

Ein Fortpflanzungsmedizingesetz gibt es bislang nicht, sodass die Regelungen in verschiedenen Gesetzestexten verstreut sind. So finden sich beispielsweise Regelungen im SGB V, im Embryonenschutzgesetz sowie den Berufsordnungen für Ärzte.

Erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt die Reproduktionsmedizin aufgrund der öffentlichen Diskussion um die Zulässigkeit der Embryonenspende. Aber auch in der Vergangenheit waren bereits Leihmutterschaft, Samen- und Eizellenspende häufig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen.  Weiter lesen