Beiträge von Juliane Boscheinen

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Bericht über die Veranstaltung „Das neue Antikorruptionsrecht“

Am 11.06.2016 haben die Rechtsanwälte der Kanzlei GIRING LORDT WÖLK PartGmbB eine Fortbildungsveranstaltung für Leistungserbringer im Gesundheitswesen veranstaltet. An der Veranstaltung nahmen 35 Ärzte und Mitarbeiter aus Krankenhäusern und Unternehmen der Gesundheitsindustrie teil.

Über die insgesamt vier Vorträge von Rechtsanwalt Dr. Joachim Giring, Rechtsanwältin Juliane Boscheinen, Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk und Rechtsanwältin Stephanie Treitz wurde angeregt diskutiert.

Die Tagungsteilnehmer wurden umfassend über den Inhalt und die Bedeutung der neuen §§ 299a ff. StGB für die tägliche Praxis informiert. Die Auswirkungen auf Fortbildungen und Forschung sowie auf Kooperationsformen im Gesundheitswesen waren ebenso Gegenstand der Veranstaltung, wie das richtige Verhalten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wozu auch konkrete Handlungsanweisungen bei Durchsuchungen gehörten.

Ein Video zur Veranstaltung finden Sie hier.

Wir möchten uns bei den Teilnehmern noch einmal für den anregenden Austausch bedanken.  

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Der Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung – Teil 2

2. Anspruchsvoraussetzungen

Zunächst entsteht der Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung nur bei planbaren Eingriffen, folglich grundsätzlich nicht bei Akutbehandlungen.

Ferner fordert das Gesetz, dass es sich bei dem Eingriff um einen „mengenanfälligen Eingriff“ handeln muss. In der Gesetzesbegründung wird der Begriff sinngemäß wie folgt definiert: Weiter lesen

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Der Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung – Teil 1

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist die Regelung des § 27 b SGB V im SGB V eingeführt worden. § 27b SGB V begründet in bestimmten Fällen einen Anspruch von Patienten auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung.

Im ersten Teil des Artikels beleuchten wir die Frage, welche Ziele der Gesetzgeber mit der Einführung der Regelung verfolgt hat. Im zweiten Teil des Artikels werden wir die Anspruchsvoraussetzungen – soweit diese bekannt sind – darstellen und die Konsequenzen für den die Indikation stellenden und aufklärenden Arzt herausarbeiten.

  1. Intention des Gesetzgebers

Ausweislich der Gesetzesbegründung dient das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz der Weiter lesen

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Veranstaltungshinweis: Das neue Antikorruptionsrecht – Anmeldefrist verlängert

Neue Risiken für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Am 18.06.2016 von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr, im Casino im Klinikum Saarbrücken

Der Deutsche Bundestag hat nach einem langen und schwierigen Gesetzgebungsverfahren am 14.04.2016 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.

Schon der Entwurf der neuen Straftatbestände der §§ 299a ff. Strafgesetzbuch hat eine Vielzahl von offenen Fragen aufgeworfen, die für die Praxis der ärztlichen Berufsausübung Weiter lesen

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Die Veranstaltung „Das neue Antikorruptionsrecht“ wurde von der Ärztekammer zertifiziert

Das neue Antikorruptionsrecht

Neue Risiken für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Am 18.06.2016 von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr, im Casino im Klinikum Saarbrücken

Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer des Saarlandes für das Fortbildungszertifikat anerkannt. Für die Fortbildung erhalten die ärztlichen Teilnehmer 4 Punkte.

Einzelheiten zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

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Veranstaltungshinweis: Das neue Antikorruptionsrecht

Neue Risiken für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Am 18.06.2016 von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr, im Casino im Klinikum Saarbrücken

Der Deutsche Bundestag hat nach einem langen und schwierigen Gesetzgebungsverfahren am 14.04.2016 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.

Schon der Entwurf der neuen Straftatbestände der §§ 299a ff. Strafgesetzbuch hat eine Vielzahl von offenen Fragen aufgeworfen, die für die Praxis der ärztlichen Berufsausübung Weiter lesen

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Wenn aus „blinder Alarm“ „Blinddarm“ wird – Sprachbarrieren im Krankenhaus

Dieser zugegebenermaßen provokative Titel geht auf ein Interview des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery zurück, dass am 09.05.2016 in der ÄrzteZeitung veröffentlicht worden ist.

Montgomery warnt in dem Interview vor den Gefahren durch schlechte Sprachkenntnisse in Deutschland arbeitender Ärzte. Weiter lesen