Rubrik: Abrechnungsprüfung

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Das Ende der sachlich-rechnerischen Prüfung durch den MDK im Krankenhaus?!

Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern nach Abschluss erfolgloser MDK-Prüfungsverfahren nach wie vor noch die Zahlung der 300,00 €-Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V.

Auch gegenüber durch unsere Kanzlei vertretenen Krankenhausträgern wird gegen den gesetzlichen Anspruch unter Hinweis auf des Rechtsprechung des 1. Senates des BSG Weiter lesen