Rubrik: Allgemein

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Medizinrecht Saarland meldet sich zurück!

Nach einem Jahr Pause meldet sich Medizinrecht Saarland mit aktuellen Informationen zum Medizinrecht zurück.

Das Jahr 2024 war für das Gesundheitsrecht und die medizinischen Leistungserbringer turbulent und das kommende Jahr verspricht keine Beruhigung. Die Umsetzung der verabschiedeten Krankenhausreform wird nur ein Punkt sein, der große Herausforderungen mit sich bringen wird. Auch in der Rechtsprechung stehen schon im ersten Quartal grundlegende Entscheidungen des BGH zur Abrechnung wahlärztlicher Leistungen an, die in der Praxis weitreichende Folgen haben werden.

Wir freuen uns, dass wir diese Entwicklungen begleiten und Ihnen wichtige Informationen für Ihre Praxis zur Verfügung stellen können.

Ihr

Florian Wölk

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Zum einstweiligen Rechtsschutz bei der Strukturprüfung

Im Rahmen der Strukturprüfung besteht nach wie vor Unsicherheit, ob nach einer negativen Entscheidung des Medizinischen Dienstes (MD) über das Vorliegen von Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V aufgrund der Widersprüche des Krankenhauses, die Leistungen weiter abgerechnet werden dürfen, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Strukturprüfung vorliegt. Eine entsprechende Auffassung hatte der Ausschuss für Gesundheit im Gesetzgebungsverfahren zum MDK-Reformgesetz vertreten.

Diese Auffassung war aber mit Blick auf den eindeutigen Wortlaut des § 275d Abs. 2 SGB V bezweifelt worden, so dass Krankenhäuser zur Sicherheit bei negativen Strukturgutachten bereits einstweilige Anordnungen nach § 86b Abs. 2 SGG zur Sicherung der weiteren Abrechnung der beanstandeten OPS-Kodes bei den zuständigen Sozialgerichten beantragt haben. Die Zulässigkeit dieser Anträge im einstweiligen Rechtsschutz wurde von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.

In einer aktuellen Entscheidung vom 02.09.2022 hat das SG Aachen aber zutreffend darauf hingewiesen, dass die Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die negativen Strukturgutachten der richtige und zulässige Rechtsbehelf für die Krankenkasse ist, auch wenn in der Sache der Antrag des Krankenhauses keinen Erfolg hatte (SG Aachen, Beschluss vom 01.09.2022 – 6 KR 52/22 KH ER –). Weiter lesen

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Zum Verbot von Pauschalabrechnungen in Privatkliniken

Es hält sich in der Praxis nach wie vor die Rechtsansicht, dass jede Privatklinik für medizinische Leistungen nicht an die GOÄ gebunden sei, insbesondere nicht, wenn sie in der Rechtsform einer GmbH organisiert sei und dass daher auch eine Pauschalabrechnung zulässig sei.

In einer aktuellen Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 15.02.2022 – 3 O 231/19 –) mussten die Ärzte einer privaten Klinik, die Liposuktionen vornahm, herausfinden, dass auch für von ihnen die betriebene GmbH die Vorschriften der GOÄ gelten.

Das LG Köln hat in der zitierten Entscheidung die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die durchgeführte Liposuktion aufgrund der Bindung des der Privatklinik an das Verbot in § 10 Abs. 1 Satz 2 GOÄ als unzulässig angesehen. Weiter lesen

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Medizinrecht Saarland wünscht einen guten Start ins Jahr 2022!

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die uns durch Kommentare und E-Mails positive Feedbacks und konstruktive Kritik übermittelt haben und so zu einer fachlich hochwertigen Diskussion von wichtigen medizinrechtlichen Themen im Jahr 2021 beigetragen haben.

Die mittlerweile 400 Abonnenten unseres Newsletters wollen wir auch im Jahr 2022 mit interessanten Beiträgen zu medizinrechtlichen Themen versorgen und freuen uns auf angeregte Diskussionen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Florian Wölk

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Praxisvertretung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Die Frage der freiberuflichen oder sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit von Ärzten in Praxen und Krankenhäusern bleibt problematisch.

Das BSG hatte sich in einer aktuellen Entscheidung vom 29.10.2021 (- B 12 R 1/21 R -) mit der Frage zu beschäftigen, ob es sich bei der Nebentätigkeit einer Krankenhausärztin, die Krankheits- und Urlaubsvertretungen in einer Berufsausübungsgemeinschaft übernahm, um eine sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmertätigkeit handele.

Die Vorinstanz hatte noch eine selbständige Tätigkeit der Vertretungsärztin angenommen und dabei insbesondere darauf abgestellt, dass diese nur in Vertretung  eines abwesenden Gesellschafters der Berufsausübungsgemeinschaft tätig geworden ist (SG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2020 – S 20 R 97/16 –). Weiter lesen

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Ruhen der Berufserlaubnis bei Verdacht der fahrlässigen Tötung?

Für Krankenhäuser realisiert sich ein Alptraum-Szenario, wenn wie im Fall des Krankenpflegers Niels Högel, der Verdacht aufkommt, dass eine Pflegekraft gezielt Patienten schädigt. Gerade im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Falles Högel ist denn auch gefragt worden, warum die Verantwortlichen nicht schneller auf Verdachtsmomente reagiert haben. Das ein schnelles präventives Handeln in entsprechenden Verdachtsfällen aber nicht so einfach ist, zeigt ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.04.2021 (- 2 B 86/21 -).

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