In der Praxis haben viele Ärzte auf entsprechende Aufforderungen die Patientendokumentation nur gegen Kostenerstattung angeboten, während die Patienten sich auf den Anspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung berufen haben, auch wenn die Einsicht in die Patientenunterlagen mit Datenschutzbelangen nichts zu tun hat, sondern allein zur Überprüfung der Behandlung auf etwaige Behandlungsfehler erfolgt.
In Vergütungsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäusern haben sich die Krankenkassen immer wieder beschwert, dass Ihnen mit Bklick auf den notwendigen Schutz der Sozialdaten ihrer Versicherten von den Sozialgerichten die Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen untersagt worden ist. In der Praxis haben die Gerichte das Problem des Einsichtsrechts meist so gelöst, dass die Behandlungsunterlagen den Krankenkassen nur in verschlossenen Umschlägen zur Weiterleitung an den medizinischen Dienst überlassen worden sind
Die Internetplattform Jameda zur Bewertung von Ärzten beschäftigt nach wie vor den Bundesgerichtshof.
Nach dem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.09.2014 (- VI ZR 358/13 -) grundsätzlich klargestellt hatte, dass sich Ärzte die Bewertung auf Jameda im Grundsatz gefallen lassen müssen und keinen Löschungsanspruch ihres Profils haben, hat das Gericht in der aktuellen Entscheidung vom 20.02.2018 (- VI ZR 30/17 -) klargestellt, dass Ärzten durchaus ein Löschungsanspruch ihres Profils auf Jameda zukommen kann, wenn ihr Profil zur Werbung von Jameda für konkurrierende Arztpraxen benutzt wird und dies nur gegen Zahlung von Gebühren an Jameda verhindert werden kann. Weiter lesen
Während einige Ärzte Artbewertungsportale im Internet strategisch zu Werbezwecken nutzen, wollen andere Ärzte mit den teilweise zweifelhaften Bewertungen im Internet nichts zu tun haben.
In einem recht aktuellen Test warnt die Stiftung Warentest vor zu laxem Umgang mit Patientendaten. Die Stiftung Warentest hat umfangeiche Tests in Arztpraxen durchgeführt und festgestellt, dass es in 15 von 30 Praxen zu Datenlecks kommt.
Bei dem Test wurden verschiedene Situationen getestet: der Arztbesuch, der Anruf in der Weiter lesen
In Krankenhäusern kommt es immer wieder vor, dass Patienten durch das Verhalten von Mitpatienten geschädigt werden. Will der Patient Ersatzansprüche gegen den Schädiger gelten machen, ist er oft auf die Mitteilung der Anschrift des Mitpatienten durch das Krankenhaus angewiesen.
Für die Krankenhäuser besteht dann aber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht Weiter lesen
Auch in Krankenhäusern hat die Digitalisierung längst Einzug genommen. Nicht nur die hausinterne Kommunikation erfolgt oft digital, auch mit Dritten, so z.B. Krankenkassen, wird digital kommuniziert. Werden Patientenunterlagen angefordert, erhält man in der Regel einen Teil oder gar die ganze Akte auf einem Datenträger. Diese vermeintlich Weiter lesen
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