Über die gerichtlichen Verfahren der Versicherten gegen die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) um die Vergütung der IMRT haben wir bereits wiederholt berichtet. Alle bekannten Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass die LKH fast alle in Deutschland tätigen Strahlentherapeuten aufgrund behaupteter eigener wirtschaftlicher Interessen an der Abrechnung der IMRT als befangen ablehnt, was vereinzelt dazu geführt hat, dass die Gerichte tatsächlich Sachverständige aus Österreich beauftragt haben. Andere Verfahren werden durch eine Vielzahl von Befangenheitsanträgen in die Länge gezogen.
Das Vorgehen der LKH zeigt offenbar Wirkung, denn in einem vor dem Landgericht Verden anhängigen Verfahren (8 S 66/17) hat die Ärztekammer Niedersachsen auf Anfrage des Gerichts mitgeteilt, dass sie keinen Sachverständigen vorschlagen kann, weil alle (!) bekannten Gutachter aus Niedersachsen sich befangen fühlen. Damit fällt – zumindest in Niedersachsen – eine gesamte ärztliche Fachgruppe als Gutachter für die Abrechnung der IMRT aus. Weiter lesen
Die Fälligkeit einer GOÄ-Rechnung wird von Seiten der Patienten oft erst nach langer Auseinandersetzung im gerichtlichen Verfahren bestritten, wobei dies teilweise sogar erst im Prozess durch die von der Krankenversicherung beauftragten Rechtsanwälte erfolgt, obwohl die Krankenversicherung die Rechnung vorher umfassend inhaltlich geprüft hat.
Dies führt zu teilweise skurrilen gerichtlichen Entscheidungen. Weiter lesen
Nach dem die Landeskrankenhilfe VVaG in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken die Berufung zurückgenommen hatte, bestand die Hoffnung, dass sich die Landeskrankenhilfe VVaG dem bestehenden Abrechnungskonsens anschließt.
Neuere Entscheidungen des Landgerichts Lübeck vom 15.11.2017 (- 4 O 92/16 -) und des Amtsgerichts Walsrode vom 28.11.2017 (- 7 C 377/17 -) haben allerdings wieder die Auffassung der Krankenversicherung bestätigt. Die Entscheidungen werden nun auch von der Landeskrankenhilfe VVaG in zahlreichen Parallelverfahren als Beleg für die fehlende Anerkennung der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 A vorgelegt. Weiter lesen
Obwohl die Rechtslage völlig klar ist, kommt es immer wieder vor, dass Ärzte gerade für Leistungen im Bereich der Schönheitschirurgie oder der alternativen Medizin mit Pauschalen werben und die ärztlichen Behandlungen mit einem Pauschalpreis abrechnen (vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 04.10.2016 – 5 U 8/16 –). Weiter lesen
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zur IMRT-Bestrahlung mit der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) nehmen kein Ende. Auch wenn erste landgerichtliche Urteile vorliegen, welche die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 bestätigen und diese auch von der überwiegenden Mehrzahl der Kostenträger anerkannt wird, zwingt die LKH ihre teilweisen schwerkranken Versicherten weiter durch die Berufungsverfahren.
In einer Vielzahl der anhängigen gerichtlichen Verfahren verweist die LKH dabei gerne auf ein Urteil des Amtsgericht Helmstedt vom 25.11.2016 (- 3 C 499/15 -). Weiter lesen
Derzeit rügen Kostenträger für ihre Versicherten gegenüber privatabrechnenden Leistungserbringern, dass die Rechnung wegen angeblicher Verstöße gegen die formalen Vorgaben des § 12 GOÄ nicht fällig seien und verweigern daher die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Weiter lesen
Diese Website nutzt Cookies. Sie können die Nutzung von Cookies unterbinden, indem Sie die Cookie-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Dann werden ggf. einige Teile unserer Website und vieler anderer Seiten nicht richtig funktionieren.OKDatenschutzerklärung