Die Übertragung einer Operation auf einen anderen Arzt bei der Behandlung von Patienten mit einer Wahlleistungsvereinbarung führt nach der Rechtsprechung des BGH auch zu haftungsrechtlichen Problemen (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2010 – VI ZR 252/08 –).
Eine vergleichbare Problematik kann auch bei anderen Patienten entstehen, wenn die Durchführung durch einen bestimmten Arzt durch das Krankenhaus zugesagt wird, weil es auch beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag dem Patienten unbenommen bleibt, zu erklären, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen.
Das OLG Saarbrücken hat aber in einer aktuellen Entscheidung vom 11.04.2018 (- 1 U 111/17 -) unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH noch einmal klargestellt, dass an diese Vereinbarung besondere Anforderungen zu stellen sind, denn der Patient ohne Wahlleistungsvereinbarung hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der gewünschte Operateur tätig wird. Weiter lesen
Die Abrechnung von Laborleistungen im Rahmen einer ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus führt immer wieder zu Problemen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12.12.2012 – B 6 KA 3/12 R –) immer wieder die Vergütung von Laborleistungen im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nach § 106d Abs. 2 SGB V zulasten der Leistungserbringer zu beschränken. Weiter lesen
Die Codierung von Beatmungszeiten im Rahmen einer sog. nicht-invasiven Beatmung (NIV-Beatmung) mit Phasen der Spontanatmung während der Entwöhnung des Patienten von der maschinellen Beatmung (sog. Weaning) ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen. Besonders umstritten war die Frage, unter welchen Voraussetzungen die NIV-Beatmung mit Masken-Techniken und die teilweise vorhandene Spontanatmung des Patienten zu den vergütungsrelevanten Beatmungsstunden hinzuzählen waren. Eine neue Entscheidung des BSG bringt dazu leider wenig Sinnvolles (BSG, Urteil 19.12.2017 – B 1 KR 18/17 R –). Weiter lesen
Die Einhaltung von Anforderungen von Komplexpauschalen nach dem OPS-Katalog ist ein verbreiteter Ansatz für Prüfungen der Krankenkassen bei der Abrechnung von stationären Behandlungen.
Insbesondere die Anforderung der Anwesenheit von qualifizierten Fachärzten in einigen OPS-Code hat immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern bei der Vergütung von Komplexpauschalen geführt (vgl. nur BSG, Urteil vom 18.07.2013 – B 3 KR 7/12 R – und Urteil vom 21.04.2015 – B 1 KR 8/15 R –). In einer Entscheidung vom 24.01.2018 (– S 40 KR 591/13 –) hatte sich das Sozialgericht Braunschweig mit der interessanten Frage auseinanderzusetzen, ob die im OPS-Code 8-980.x (intensivmedizinischer Komplexbehandlung –Basisprozedur-) genannten Mindestvoraussetzungen im Sinne von Strukturvoraussetzungen zu interpretieren seien. Weiter lesen
Die Haftungsverteilung bei einer belegärztlichen Behandlung beruht prinzipiell auf einem sog. gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag, so dass eine Haftung des Krankenhauses für Behandlungsfehlers eines Belegarztes nicht in Betracht kommt (zu den einzelnen Typen des Krankenhausaufnahmevertrages vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016 – III ZR 107/15 –).
Diese Website nutzt Cookies. Sie können die Nutzung von Cookies unterbinden, indem Sie die Cookie-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Dann werden ggf. einige Teile unserer Website und vieler anderer Seiten nicht richtig funktionieren.OKDatenschutzerklärung