Rubrik: Krankenhausrecht

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NIV-Beatmung und Entwöhnung – BSG zur Kodierung von Beatmungsstunden

Die Codierung von Beatmungszeiten im Rahmen einer sog. nicht-invasiven Beatmung (NIV-Beatmung) mit Phasen der Spontanatmung während der Entwöhnung des Patienten von der maschinellen Beatmung (sog. Weaning) ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen. Besonders umstritten war die Frage, unter welchen Voraussetzungen die NIV-Beatmung mit Masken-Techniken und die teilweise vorhandene Spontanatmung des Patienten zu den vergütungsrelevanten Beatmungsstunden hinzuzählen waren. Eine neue Entscheidung des BSG bringt dazu leider wenig Sinnvolles (BSG, Urteil 19.12.2017 – B 1 KR 18/17 R –). Weiter lesen

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Anforderungen an Komplexpauschalen – Mindest- oder Strukturvoraussetzungen?

Die Einhaltung von Anforderungen von Komplexpauschalen nach dem OPS-Katalog ist ein verbreiteter Ansatz für Prüfungen der Krankenkassen bei der Abrechnung von stationären Behandlungen.

Insbesondere die Anforderung der Anwesenheit von qualifizierten Fachärzten in einigen OPS-Code hat immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern bei der Vergütung von Komplexpauschalen geführt (vgl. nur BSG, Urteil vom 18.07.2013 – B 3 KR 7/12 R – und Urteil vom 21.04.2015 – B 1 KR 8/15 R –). In einer Entscheidung vom 24.01.2018 (– S 40 KR 591/13 –) hatte sich das Sozialgericht Braunschweig mit der interessanten Frage auseinanderzusetzen, ob die im OPS-Code 8-980.x (intensivmedizinischer Komplexbehandlung –Basisprozedur-) genannten Mindestvoraussetzungen im Sinne von Strukturvoraussetzungen zu interpretieren seien. Weiter lesen

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Haftung des Krankenhauses für alkoholkranken Belegarzt?

Die Haftungsverteilung bei einer belegärztlichen Behandlung beruht prinzipiell auf einem sog. gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag, so dass eine Haftung des Krankenhauses für Behandlungsfehlers eines Belegarztes nicht in Betracht kommt (zu den einzelnen Typen des Krankenhausaufnahmevertrages vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016 – III ZR 107/15 –).

Dass diese Haftungstrennung des gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrags aber durchbrochen werden kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Münster vom 01.03.2018 (– 111 O 25/14 –). Weiter lesen

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Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung bei selbstständigen Toilettengang des Patienten doch möglich

Wir berichteten bereits über die Entscheidungen des saarländischen Landessozialgerichtes zur Codierung des OPS-Code 8-981.1 (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden), die nach Ansicht des Gerichts mit dem selbständigen Toilettengang des Patienten und der damit verbundenen Abkoppelung vom Monitoring nicht zu vereinbaren wäre (vgl. LSG Saarbrücken, Urteile vom 17.02.2016 – L 2 KR 172/14 – und vom 25.01.2017 – L 2 KR 64/14 -). Diese Entscheidungen hatten wir bereits deutlich kritisiert. Sie wird auch von anderen Gerichten nicht geteilt. Weiter lesen

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Wider dem medizinischen Fortschritt – Die Erstattung neuer Behandlungsmethoden im Krankenhaus

In zwei Entscheidungen vom 20.02.2018 hatte das Sozialgericht Aachen (– S 13 KR 344/16 und S 13 KR 349/16 –), über die Ansprüche eines Krankenhauses gegen eine Krankenkasse für die Behandlung eines Patienten mit einer endoskopischen Lungenvolumenreduktion zu entscheiden.

Es handelte dabei um eine neue Therapiemethode, deren Nutzen wissenschaftlich umstritten ist. In einem Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) über Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem vom 07.02.2017 wird die Datenlage aus den durchgeführten Studien als insgesamt wenig aussagekräftig beurteilt. Zum Zeitpunkt der Behandlung lag aber noch keine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu dieser Methode gem. § 137c Abs. 1 S. 2 SGB V (Ausschluss-Richtlinie) oder auch nur nach § 137c Abs. 1 S. 3 SGB V (Erprobung-Richtlinie) vor. Daher war nach Ansicht des Gerichts der Vergütungsanspruch des Krankenhauses nach § 137c Abs. 3 SGB V begründet.

Das Gericht verurteilte die beklagten Krankenkassen in beiden Verfahren zur Zahlung der Behandlungskosten. Weiter lesen

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Wohin soll die Reise gehen? – Streit über Verjährung von Krankenhausansprüchen nimmt kein Ende

Nach einigen Entscheidungen des Sozialgerichts Mainz aus den letzten Jahren war kurz die Diskussion über die Anwendung der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB auf die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bei der Abrechnung stationärer Behandlungen wieder aufgeflammt.

Das Bundessozialgericht hatte in zwei Grundsatzentscheidungen dazu klargestellt, dass sich die Verjährung von Forderungen der Krankenhäuser und eventuellen Gegenforderungen der Krankenkassen nach der vierjährigen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I bestimmt (BSG, Urteil vom 12.05.2005 – B 3 KR 32/04 R – und Urteil vom 21.04.2015 – B 1 KR 11/15 R –).

Offensichtlich angestachelt durch den neuen richterlichen Ungehorsam gegenüber dem Bundessozialgericht hat das Sozialgericht Speyer in seinem Urteil vom 16.02.2018 (– S 13 KR 286/16 –) in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wieder eine dreijährige Verjährungsfrist für die Gegenforderung einer Krankenkasse angenommen. Weiter lesen

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Haftung bei der Aufklärung über Medikamentenanwendung

Die Aufklärung im Krankenhaus vor der Anwendung von Arzneimitteln ist ein schwieriges Thema. Auch wenn die Voraussetzungen der aufgeklärten Einwilligung nach § 630 d BGB und § 630 e BGB selbstverständlich auch bei der Gabe von Medikamenten gelten, findet diese Aufklärung in der Praxis so gut wie nicht statt.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Freiburg hatte sich dieser Problematik auseinanderzusetzen (LG Freiburg, Urteil vom 23.02.2018 – 1 O 297/15 -). Der Kläger befand sich wegen eines schmerzhaften Ekzems der Kopfhaut in stationärer Behandlung. Im Rahmen der Behandlung wurde zur planmäßigen Hervorrufung einer Entzündung mit Heilwirkung ein Arzneimittel eingesetzt. Der Kläger war über die Behandlung nicht aufgeklärt worden und glaubte offenbar aufgrund der eingetretenen Entzündung mit den damit verbundenen Nebenwirkungen zunächst an einen Behandlungsfehler und klagte gegen das Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Weiter lesen