Rubrik: Vertragsarztrecht

0

Achtung beim Erben – Erben haften für Regresse bei Tod des Vertragsarztes

Beim Tod eines Praxisinhabers tauchen für die Erben viele schwierige Rechtsfragen auf. Es geht nicht nur um die Fortführung der Praxis oder ihren möglichen Verkauf an einen Nachfolger, sondern auch um die Haftung für die Verbindlichkeiten der Praxis.

In einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 08.11.2017 (- L 3 KA 80/14 -) ist allerdings klargestellt worden, dass anhängige Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren durch die Prüfungsstelle nach § 106 Abs. 2 SGB V auch nach dem Tod des Vertragsarztes unter Beteiligung der Erben fortzuführen sind. Weiter lesen

1

„Ist das auch wirklich ein Notfall?“ – Ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus soll begründungspflichtig sein!

Die Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus bleibt ein umstrittenes Thema.

Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.10.2017 (- L 5 KA 1/17 -) wirft für die Krankenhäuser neue Fragen auf und macht die Auseinandersetzungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen über die Vergütung der Notfallleistungen schwieriger. Weiter lesen

0

Am Wochenende niemand erreichbar – keine Versorgungsverbesserung durch Wochenendsprechstunde?

Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Bezirken ist vielerorts ein Problem. Die Eröffnung von Zweigpraxen zur Sicherstellung oder Verbesserung der Versorgung scheint eine naheliegende Lösung für dieses Problem zu sein, insbesondere wenn durch die Eröffnung der Zweigpraxis zusätzliche Sprechzeiten angeboten werden, wie etwa an Wochenenden.

Dies sieht das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung vom 07.09.2017 (– L 24 KA 26/16 –) allerdings anders. Weiter lesen

0

Vorsicht bei fleißigen Weiterbildungsassistenten – Regressgefahr!

Für Vertragsärzte kann die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Regressgefahr werden, wenn durch den Weiterbildungsassistenten ein übergroßer Praxisumfang entsteht. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV verbietet die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Herbeiführung einer Vergrößerung der Kassenarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs. Weiter lesen

0

Patientenschutz und Konkurrentenklagen – Behandlerwechsel ist zumutbar!

Mit zunehmenden Wettbewerbsdruck steigt auch die Zahl von Konkurrentenklagen im vertragsärztlichen System. Im Bereich der Ermächtigung nach § 116 SGB V oder anderer befristeter Statusakte wird bei Beanspruchung einer Verlängerung des Statusaktes von Seiten der Antragsteller gegenüber den Zulassungsgremien oft auch mit den Interessen der behandelten Patienten argumentiert, denen bei Auslaufen der Genehmigung ein unzumutbarer Patientenwechsel drohe. Weiter lesen

0

Zulassungsentziehung bei Verstößen gegen die Fortbildungspflicht

Die Pflicht zur Fortbildung des Vertragsarztes nach § 95d SGB V ist eine vertragsärztliche Grundpflicht, die nicht zu vernachlässigen ist.

Wie eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts München zeigt, können massive Verstöße gegen die Fortbildungsverpflichtung auch zur Zulassungsentziehung führen (SG München, Urteil vom 24.05.2017 – S 38 KA 205/16 –). Weiter lesen

0

Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes

Bei einer unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten zwischen 19:00 und 22:00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr kann der Vertragsarzt die GOP-Nr. 01100 EBM-Ä abrechnen.

Problematisch ist aber, was unter dem unbestimmten Rechtsbegriff der „unvorhergesehenen Inanspruchnahme“ zu verstehen ist, insbesondere wenn die betroffenen Vertragsärzte mit einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst geworben haben. Weiter lesen