Rubrik: Vertragsarztrecht

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Vorsicht bei fleißigen Weiterbildungsassistenten – Regressgefahr!

Für Vertragsärzte kann die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Regressgefahr werden, wenn durch den Weiterbildungsassistenten ein übergroßer Praxisumfang entsteht. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV verbietet die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Herbeiführung einer Vergrößerung der Kassenarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs. Weiter lesen

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Patientenschutz und Konkurrentenklagen – Behandlerwechsel ist zumutbar!

Mit zunehmenden Wettbewerbsdruck steigt auch die Zahl von Konkurrentenklagen im vertragsärztlichen System. Im Bereich der Ermächtigung nach § 116 SGB V oder anderer befristeter Statusakte wird bei Beanspruchung einer Verlängerung des Statusaktes von Seiten der Antragsteller gegenüber den Zulassungsgremien oft auch mit den Interessen der behandelten Patienten argumentiert, denen bei Auslaufen der Genehmigung ein unzumutbarer Patientenwechsel drohe. Weiter lesen

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Zulassungsentziehung bei Verstößen gegen die Fortbildungspflicht

Die Pflicht zur Fortbildung des Vertragsarztes nach § 95d SGB V ist eine vertragsärztliche Grundpflicht, die nicht zu vernachlässigen ist.

Wie eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts München zeigt, können massive Verstöße gegen die Fortbildungsverpflichtung auch zur Zulassungsentziehung führen (SG München, Urteil vom 24.05.2017 – S 38 KA 205/16 –). Weiter lesen

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Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes

Bei einer unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten zwischen 19:00 und 22:00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr kann der Vertragsarzt die GOP-Nr. 01100 EBM-Ä abrechnen.

Problematisch ist aber, was unter dem unbestimmten Rechtsbegriff der „unvorhergesehenen Inanspruchnahme“ zu verstehen ist, insbesondere wenn die betroffenen Vertragsärzte mit einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst geworben haben. Weiter lesen

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BSG unterbindet freie Verlegung von nephrologischen Versorgungsaufträgen – „Saarlandtag“ beim BSG

In der mündlichen Verhandlung vom 15.03.2017 hatte der 6. Senat des BSG zahlreiche Rechtsfragen zur Auslegung der Anlage 9.1. BMV-Ä zu klären. Dabei waren von den acht terminierten Verfahren allein sechs Verfahren aus dem Saarland. Vier Verfahren wurden von unserer Kanzlei betreut. Weiter lesen