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Na wie denn nun? – Zeitpunkt der Aufklärung über Vertretungsregelung bei wahlärztlichen Leistungen

Die vom BGH in der Entscheidung vom 20.12.2007 (- III ZR 144/07 -) zugelassene Individualvereinbarung zur Vertretung des zuständigen Wahlarztes bei einer vorhersehbaren Verhinderung führt in der Praxis immer wieder zu Problemen.

Einige Kostenträger beanstanden die Vertretervereinbarungen schon dann, wenn kein Grund für eine Verhinderung angegeben ist. Dabei wird unterstellt, dass die Vertretervereinbarung schon dann unwirksam wäre, weil die Verhinderung auch durch die Behandlung eines anderen Patienten begründet sein könnte, was aber angeblich nicht zulässig sein soll. Weiter lesen

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Nicht nur danebenstehen – Haftung bei wahlärztlichen Leistungen!

Die Haftung bei wahlärztlichen Leistungen ist durch die Rechtsprechung des BGH zu einer erheblichen Haftungsfalle geworden, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 15.12.2017 (– I-26 U 74/17 –) zeigt.

Hintergrund der Entscheidung war die Durchführung einer Koloskopie, bei welcher der zuständige Wahlarzt „lediglich“ die Anästhesie übernahm und die Durchführung des Eingriffs einem anderen Arzt überließ. Das OLG Hamm nahm daher eine vollumfängliche Haftung des verklagten Wahlarztes an, weil eine wirksame Einwilligung des Patienten in diesen Eingriff nicht vorgelegen habe. Weiter lesen

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Kein freier Honorararzt im Krankenhaus – auch LSG Berlin-Brandenburg nimmt abhängige Beschäftigung an

Die Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte macht es Krankenhäusern immer schwerer freiberufliche Honorarärzte zur Vertretung von Ärzten oder zur Überbrückung personeller Engpässe zu beschäftigen, obwohl gerade diese Vertretungsärzte keine Anstellung für ihre befristeten Einsätze wollen. Nicht ganz zu Unrecht wird aufgrund dieser Rechtsprechung schon von einem „Ende des freien Honorararztes“ im Krankenhaus gesprochen.

Auch in einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.01.2018 (– L 1 KR 441/15 –) nimmt das Gericht für einen Honorararzt in der Anästhesie eine abhängige Beschäftigung an. Weiter lesen

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Kodierung der maschinellen Beatmung – auch handschriftliche Dokumentation beachten

Beatmungsstunden sind bei der Vergütung der stationären Behandlung echte „Kostenrenner“. Die Auseinandersetzung um die Berechnung der Beatmungsstunden wird im Rahmen der MDK-Prüfung daher auch in vielen Fällen sehr kritisch geführt. Ein Beanstandungspunkt der Krankenkassen ist dann oft die unzureichende Dokumentation der Beatmungsstunden. Oft werden dabei Dokumentationslücken in den maschinell erstellten Beatmungsprotokollen gerügt, auch wenn sich aus der handschriftlichen Dokumentation eine Fortsetzung der Beatmung ergibt.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat im überzeugenden Urteil vom 22.11.2017 (– L 5 KR 1284/16 –) allerdings klargestellt, dass es für den Vergütungsanspruch nicht allein auf die maschinell dokumentierte Beatmungsdauer ankommen kann. Weiter lesen

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Anforderungen an die Transparenz der GOÄ-Rechnung – wann ist der Patient schutzwürdig?

Die Fälligkeit einer GOÄ-Rechnung wird von Seiten der Patienten oft erst nach langer Auseinandersetzung im gerichtlichen Verfahren bestritten, wobei dies teilweise sogar erst im Prozess durch die von der Krankenversicherung beauftragten Rechtsanwälte erfolgt, obwohl die Krankenversicherung die Rechnung vorher umfassend inhaltlich geprüft hat.

Dies führt zu teilweise skurrilen gerichtlichen Entscheidungen. Weiter lesen

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Keine Daten zu medizinischen Rehabilitationsbehandlungen

Gesetzesänderungen im SGB V sind mittlerweile so häufig, dass es einigen Akteuren sichtlich schwerfällt sie nachzuvollziehen. So ist bei der Abrechnungsprüfung von Krankenhausabrechnungen durch die Krankenkassen offenbar teilweise verborgen geblieben, dass der Gesetzgeber die verpflichtende Übermittlung von Reha-Daten nach § 301 Abs. 1 Nr. 8 SGB V zum 11.04.2017 aus dem Gesetz gestrichen hat. Weiter lesen

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Regress bei unrichtiger Angabe der Krankenkasse – wer darf den Regress feststellen?

Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach §§ 106 ff. SGB V prüfen die Prüfungsstellen regelmäßig auch Ansprüche der Krankenkassen auf Schadensersatz gegen den Vertragsarzt durch unzulässige Verordnungen nach § 48 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).

Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung den Prüfungsstellen eine entsprechende Kompetenz der Prüfungsstellen unter Verweis auf die Regelung in § 48 Abs. 1 BMV-Ä zur Feststellung eines sonstigen Schadens anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2011 – B 6 KA 16/10 R – und vom 20.03.2013 – B 6 KA 17/12 R –).

Nach einer Entscheidung des SG Düsseldorf vom 22.11.2017 (- S 2 KA 1177/16 -) fehlt der Prüfungsstelle aber für die Festsetzung eines Regress gegen einen Vertragsarzt wegen der fehlerhaften Angabe des Kostenträgers auf Verordnungen nach § 48 Abs. 3 BMV-Ä die sachliche Zuständigkeit. Das Gericht hat daher einen entsprechenden Bescheid der Prüfungsstelle gegen den Vertragsarzt aufgehoben. Weiter lesen