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Abschied vom Schlichtungsverfahren

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.07.2015 zum 01.01.2016 ein weiteres Problem bei Abrechnungsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäusern erledigt.

Mit Ziel die Sozialgerichte zu entlasten hatte der Gesetzgeber in § 17c Abs. 4 KHG für sog. Bagatellverfahren Weiter lesen

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Ausübung des Liquidationsrechts durch den Krankenhausträger

Schon seit längerem waren in einigen rechtlichen Stellungnahmen Zweifel daran geäußert worden, dass das Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen nach § 17 KHEntgG vom Krankenhausträger ausgeübt werden könnte. Nahrung erhielten diese Stimmen durch die Entscheidung des BGH zur Einbindung von sog. Konsiliarärzten in die Erbringung Weiter lesen

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Das Ende der sachlich-rechnerischen Prüfung durch den MDK im Krankenhaus?!

Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern nach Abschluss erfolgloser MDK-Prüfungsverfahren nach wie vor noch die Zahlung der 300,00 €-Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V.

Auch gegenüber durch unsere Kanzlei vertretenen Krankenhausträgern wird gegen den gesetzlichen Anspruch unter Hinweis auf des Rechtsprechung des 1. Senates des BSG Weiter lesen

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Haftung des aufklärenden Arztes

Jüngst hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, ob auch der Arzt, der nur die Aufklärung des Patienten vornimmt, selbst aber nicht die Operation durchführt, im Falle einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung ausunerlaubter Handlung haftet (Urteil des BGH vom 21.10.2014, Az.: VI ZR 14/14).

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall, hatte eine Patientin den Arzt wegen Aufklärungsfehlern in Anspruch genommen, der sie vor der Operation Weiter lesen

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1. Saarländischer Medizinrechtstag

Am 06.12.2014 nahmen die Rechtsanwälte Dr. Joachim Giring und Dr. Florian Wölk unserer Kanzlei am 1. Saarländischen Medizinrechtstag teil, der durch die Ärztekammer des Saarlandes veranstaltet worden ist.

Dr. Giring, Fachanwalt für Strafrecht, referierte vor ca. 100 Ärzten und Juristen über die aktuellen Entwicklungen von strafrechtlichen Verfahren gegen Ärzte und Krankenhäuser.

Der Vortrag von Dr. Wölk, Fachanwalt für Medizinrecht, informierte die Teilnehmer über die aktuellen Entwicklungen der Prüfung von Krankenhausabrechnungen durch den medizinischen Dienst und die damit verbundenen rechtlichen Probleme. Ein PDF der Vortragsfolien, können Sie durch Klicken auf den folgenden Link herunterladen:

Vortrag § 17c KHG und MDK -Dezember 2014

Aufgrund des positiven Echos des 1. Saarländischen Medizinrechtstages ist für das Jahr 2015 eine Folgeveranstaltung geplant.

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Grundsatz Beratung vor Regress bei Richtgrößenprüfung gilt nur eingeschränkt

Die Hoffnung vieler Ärzte, dass durch die gesetzliche Neuregelung in § 106 Abs. 5e SGB V zum 01.01.2012 existenzbedrohende Regresse werden der Überschreitung des Richtgrößenvolumens von mehr 25 %, verhindert werden könnten, hat sich durch zwei aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts zumindest teilweise zerschlagen. Das Bundessozialgericht Weiter lesen