Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist die Regelung des § 27 b SGB V im SGB V eingeführt worden. § 27b SGB V begründet in bestimmten Fällen einen Anspruch von Patienten auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung.
Im ersten Teil des Artikels beleuchten wir die Frage, welche Ziele der Gesetzgeber mit der Einführung der Regelung verfolgt hat. Im zweiten Teil des Artikels werden wir die Anspruchsvoraussetzungen – soweit diese bekannt sind – darstellen und die Konsequenzen für den die Indikation stellenden und aufklärenden Arzt herausarbeiten.
Die Gründung von Zweigpraxen ist gerade für radiologisch- und strahlentherapeutisch-orientierte Medizinische Versorgungszentren von erheblichen Interesse. Bei der Übernahme von Vertragsarztsitzen kann die Gründung einer Zweigpraxis am bisherigen Standort der übernommenen Praxis ein wichtiger Standortvorteil sein. So können effektive Praxisnetze betrieben werden, die auch in versorgungsschwachen Regionen eine hochwertige Versorgung der Versicherten garantieren können. Weiter lesen
Die Abrechnung der neuen Verfahren in der modernen Strahlentherapie bleibt zwischen Leistungserbringern und Kostenträger umstritten. Zwar haben mittlerweile eine Vielzahl von Krankenversicherungen die Abrechnung der modernen Verfahren der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (sog. IMRT) der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 akzeptiert, jedoch zeigen jüngste Auseinandersetzungen, dass die Höhe des Steigerungsfaktors nach § 5 Abs. 2 und 3 GOÄ gerade für die hochkomplexen IMRT-Verfahren wie die Tomotherapie oft völlig willkürlich begrenzt wird. Weiter lesen
Neue Risiken für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Am 18.06.2016 von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr, im Casino im Klinikum Saarbrücken
Der Deutsche Bundestag hat nach einem langen und schwierigen Gesetzgebungsverfahren am 14.04.2016 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.
Schon der Entwurf der neuen Straftatbestände der §§ 299a ff. Strafgesetzbuch hat eine Vielzahl von offenen Fragen aufgeworfen, die für die Praxis der ärztlichen Berufsausübung Weiter lesen
Bis lang herrschte auch unter Laborärzten weitgehend Einigkeit, dass Leistungen des Speziallabors (sog. M-III-Untersuchungen) nicht dann als eigene Leistungen des Arztes abgerechnet werden können, wenn der Arzt nicht am Ort der Untersuchung anwesend ist und der Untersuchung daher nicht sein „persönliches Gepräge“ geben kann. Weiter lesen
Die Saarbrücker Zeitung vom 24.05.2016 („Fataler Trend zum Kaiserschnitt“) berichtet über eine geplante Initiative der saarländischen Landesregierung um den hohen Prozentsatz von Kaiserschnitten in saarländischen Kliniken zu senken. Dazu soll in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, Frauenärzten und Hebammen ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden.
Eine staatliche Initiative zur besseren Beratung, Betreuung und Begleitung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt ist sicherlich zu begrüßen. Weiter lesen
Neue Risiken für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Am 18.06.2016 von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr, im Casino im Klinikum Saarbrücken
Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer des Saarlandes für das Fortbildungszertifikat anerkannt. Für die Fortbildung erhalten die ärztlichen Teilnehmer 4 Punkte.
Einzelheiten zu der Veranstaltung finden Sie hier.
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