Wir berichteten bereits über die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 06.02.2017 (- 16 O 282/14 -), in welcher das Gericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme die Abrechnung der IMRT-Behandlung nach der GOÄ-Ziffer 5855 A bestätigt und die Argumentation der Krankenversicherung zur
In vielen Verfahren von betroffenen Versicherten gegen die Landeskrankenhilfe V.V.a.G bzgl. der Vergütung von IMRT-Behandlungen dürfte eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.10.2017 (- I – 4 W 19/17 -) für die Betroffenen Anlass zur Hoffnung geben, dass die
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zur IMRT-Bestrahlung mit der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) nehmen kein Ende. Auch wenn erste landgerichtliche Urteile vorliegen, welche die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 bestätigen und diese auch von der überwiegenden Mehrzahl der Kostenträger anerkannt wird, zwingt die
Die Landeskrankenhilfe VVaG führt weiter bundesweit Verfahren gegen ihre Versicherten, in denen die Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit von sog. IMRT-Behandlungen bestreitet und die Abrechnung der aufwendigen Strahlentherapien nach der GOÄ-Ziffer 5855 A nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 ablehnt.
Bundesweit sind eine Vielzahl von Gerichten nach wie vor mit Klagen gegen die Landeskrankenhilfe VVaG befasst, in denen die Erstattung von Behandlungskosten für sog. intensitätsmodulierte Strahlentherapien nach der GOÄ-Ziffer 5855 A gem. der Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 streitig sind.
In einer Vielzahl von Verfahren ist nach wie vor der Steigerungsfaktor bei der Abrechnung sog. bildgeführter intensitätsmodulierter Strahlenbehandlungen (IMRT/IGRT) zwischen den Strahlentherapeuten und den privaten Krankenversicherungen umstritten. Aufgrund unterschiedlicher Empfehlungen der Bundesärztekammer und des Bundesverbandes
Aktuell werden in einer Vielzahl von Behandlungsfällen durch die Landeskrankenhilfe VVaG die Erstattung der Kosten für sog. intensitätsmodulierte Strahlentherapien (IMRT) abgelehnt. Bei diesem neuen Verfahren in der Strahlentherapie handelt es sich um eine Weiterentwicklung des herkömmlichen 3D-konformalen Bestrahlungsverfahren. Die Medizin
Diese Website nutzt Cookies. Sie können die Nutzung von Cookies unterbinden, indem Sie die Cookie-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Dann werden ggf. einige Teile unserer Website und vieler anderer Seiten nicht richtig funktionieren.OKDatenschutzerklärung