Die Abrechnung des Einsatzes des Femtosekundenlasers bei Kataraktoperationen nach der GOÄ bleibt ein ungelöstes Problem. Nach dem mehrere gerichtliche Entscheidungen die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 nach § 6 Abs. 2 GOÄ abgelehnt hatten, finden sich aktuell auch gerichtliche Entscheidungen, die
Die Befangenheit ärztlicher Sachverständiger bei der Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in Abrechnungsstreitigkeiten bleibt ein heikles Thema. Gerade in Spezialmaterien, in denen es nur wenige Experten gibt, wird von Seiten der privaten Krankenversicherungen immer wieder eingewendet, dass die aktiven Ärzte nicht
Der BGH hat mit Beschluss vom 06.06.2019 (- III ZB 98/18 -) klargestellt, dass nicht jeder Strahlentherapeut, der seine Bestrahlungsbehandlungen nach der GOÄ-Ziffer 5855 A entsprechend des Beschlusses der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 abrechnet, als gerichtlicher Sachverständiger in entsprechenden Gebührenstreitigkeiten wegen
Gerade in der Diskussion über die Vergütung neuartiger Behandlungsmethoden, die in der GOÄ von 1996 noch nicht enthalten sind, wird immer wieder von den Kostenträgern eingewendet, dass „bloße“ technische Innovationen“ bei der Durchführung keine selbständige Leistung sei und daher auch
In den bekannten Verfahren der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) über die Abrechnung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie ist immer wieder die mögliche Befangenheit der ärztlichen Sachverständigen ein wichtiges Thema. Die LKH vertritt immer wieder die Auffassung, dass ein Sachverständiger als befangen gelten müsse,
Die Abrechnung der neuen Verfahren in der modernen Strahlentherapie bleibt zwischen Leistungserbringern und Kostenträger umstritten. Zwar haben mittlerweile eine Vielzahl von Krankenversicherungen die Abrechnung der modernen Verfahren der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (sog. IMRT) der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 akzeptiert, jedoch zeigen jüngste
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