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Rechtssicherheit durch Übergangs-PrüfVV?

Die Unsicherheit im Umgang mit den Änderungen der Abrechnungsprüfung durch das MDK-Reformgesetz ist nicht nur auf Seiten der Krankenhäuser groß. Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. haben bis zum 30.06.2020 noch viel zu tun und wohl frühzeitig erkannt, dass die durch das MDK-Reformgesetz entstehenden Unsicherheiten bis zum Erlass der unterschiedlichen Verfahrensregeln eine Übergangsregelung bedurfen.

Dazu haben die Parteien nach § 17c Abs. 2 KHG eine Übergangsprüfverfahrensvereinbarung (Ü-PrüfVV) erlassen. Weiter lesen

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Befangenheit von medizinischen Sachverständigen

Immer wieder müssen sich die Parteien eines Rechtsstreits mit Äußerungen gerichtlicher Sachverständiger auseinandersetzen, die mit dem eigentlichen streitigen medizinischen Sachverhalts nichts zu tun haben. Teilweise fühlen sich medizinische Sachverständige dazu berufen, den Parteien und dem Gericht die Angelegenheit noch einmal „richtig“ zu erklären und dabei auch ihre persönlichen Ansichten zu verbreiten. Dies führt regelmäßig in Auseinandersetzungen über die Befangenheit der gerichtlichen Sachverständigen nach § 406 ZPO, weil der Sachverständige damit seinen Gutachterauftrag überschreitet, was regelmäßig auch die Frage nach der Verwirkung seines Vergütungsanspruchs nach § 8a Abs. 2 Nr. 3 JVEG aufwirft. Dies kann dazu führen, dass selbst ein aufwendiges Gutachten insgesamt nicht vergütet wird. Weiter lesen

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Berücksichtigung von Beatmungsstunden

Die Berücksichtigung der Beatmungsstunden bleibt ein Zankapfel zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, wobei auch die jüngste Rechtsprechung des BSG zur Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l nicht richtig weiterhilft.

Mussten die Krankenhäuser schon lernen, dass eine Entwöhnung von einer maschinellen Beatmung immer eine Gewöhnung voraussetzt (BSG, Urteil vom 19.12.2017 – B 1 KR 18/17 R –) hat im Jahr 2019 das BSG in zwei Entscheidungen sich noch einmal mit grundlegenden Fragen der Berücksichtigung der Beatmungsstunden befasst. Weiter lesen

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Medizinrecht Saarland wünscht ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2020

An dieser Stelle wünschen ich allen Lesern und Abonnenten des Newsletters ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020 und darf mich für viele hilfreiche Anmerkungen und Kommentare bedanken. Ich hoffe auch im kommenden Jahr auf einen regen Austausch in diesem Blog, weil sicherlich viele spannende Themen auf uns warten.

Für alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen wird es sicherlich ein spannendes, aber auch ein schwieriges Jahr. Die vielen gesetzlichen Änderungen werden den Alltag aller Beteiligten nicht erleichtern. Der gesetzgeberische Aktionismus wird uns vielmehr mehr beschäftigen als in den Jahren zuvor. Aus anwaltlicher Sicht gleicht die aktuelle Regelungswut des Gesetzgebers zwar einem Arbeitsbeschaffungsprogramm, das aber nicht nur Freude auslöst. Denn auch uns als Vertretern und Beratern von Leistungserbringern im Gesundheitswesen ist an interessensgerechten Lösungen gelegen, die insbesondere den Interessen der Patienten dienen sollen. Umso mehr wird uns das kommende Jahr vor neue Herausforderungen stellen.

Vielleicht hilft dabei auch die Diskussion einiger Probleme in diesem Blog!

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Rechtliche Bedeutung der Klarstellungen des DIMDI zum OPS-Code 8-550

Eigentlich waren alle Beteiligten davon ausgegangen, dass sich die Entscheidung des BSG zu den Dokumentationspflichten bei der Codierung des OPS-Code 8-550 vom 19.12.2017 (– B 1 KR 19/17 R -) sich durch die Klarstellungen des DIMDI vom 03.12.2018 überholt sei.

Das Sozialgericht (SG) München vertritt dazu in einer aktuellen Entscheidung vom 14.11.2019 (- S 15 KR 783/18 -) allerdings eine andere Auffassung. Weiter lesen

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LKH bietet Vergleiche in IMRT-Verfahren an – was ist mit den Kosten des Verfahrens?

Es scheint tatsächlich so, dass die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) die gerichtlichen Verfahren über die Vergütung der IMRT-Bestrahlungen nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 nicht fortführen will. In fast allen Verfahren bietet die LKH nun ihren Versicherten Vergleiche an, nach denen die LKH die vollständigen Behandlungskosten erstattet. Diese Vergleiche haben  aber einen „Pferdefuß“, weil die LKH in der Regel nicht bereit ist, die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu übernehmen. Weiter lesen

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Ohne Not ins Elend – Unklarheiten des neuen MDK-Reformgesetzes

Das zum 01.01.2020 in Kraft tretende MDK-Reformgesetz sieht eine Reihe von Neuerungen für die Prüfung von Krankenhausabrechnungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vor, die eine Vielzahl von ungeklärten Problemen mit sich bringen. Eigentlich war davon auszugehen, dass der Gesetzgeber aus dem Debakel durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gelernt hat. Aber auch für das MDK-Reformgesetz scheint der Grundsatz zu gelten, dass ein öffentlichkeitstauglicher Aktionismus der gesetzgeberischen Sorgfalt vorgeht. Leidtragende sind neben den Krankenhäusern und Krankenkassen am Ende die versicherten Patienten, deren Interessen die Gesundheitspolitik eigentlich vorrangig verpflichtet sein sollte. Auch durch das neue Gesetz rollt bereits wieder eine Klagewelle, deren Sinn und Zweck aber zu bezweifeln ist.

Letztlich ist unerklärlich, wie der Gesetzgeber sein eigentliches Ziel, die MDK-Prüfquoten zu begrenzen, mit den nun vorgesehenen Instrumenten erreichen will. Vielmehr scheint das nun vorliegende MDK-Reformgesetz alles zu tun, um die Prüfungen für die Krankenkassen lukrativer zu machen, so dass nicht ersichtlich ist, warum der mit der Abrechnungsprüfung verbundene Aufwand geringer werden sollte.  Hinzu kommt, dass durch die schlechte Qualität des Gesetzes eine Vielzahl von klärungsbedürftigen Punkten derzeit offen bzw. unklar sind. Von der Vielzahl von Unklarheiten durch das MDK-Refomgesetz sollen vorliegend nur ein paar Probleme angesprochen werden: Weiter lesen