Gegenstand verschiedener von uns geführter Verfahren war und ist die Abrechnungsfähigkeit der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (OPS-Ziffer 8-550) durch Krankenhäuser, die zwar die Mindeststandards der OPS erfüllen, jedoch nicht über eine geriatrische Fachabteilung verfügen.
In diesen Verfahren wurde seitens der beklagten Krankenkassen eingewandt, dass eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung ausschließlich in einer geriatrischen Weiter lesen
In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass die Prüfgremien und Kassenärztliche Vereinigung Widerspruchsbescheide direkt an die Vertragsärzte zustellen, obwohl der Widerspruch durch einen Rechtsanwalt erhoben wurde, der auch die Vertretung des Vertragsarztes im Widerspruchsverfahren übernommen hat.
Aufgrund einer ordnungsgemäß angezeigten anwaltlichen Vertretung dürften entsprechende Zustellungen eigentlich nur an den Rechtsanwalt Weiter lesen
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 29.09.2015 (I-26 U 1/15, 26 U 1/15) klarstellend festgestellt, dass es zu einem ärztlichen Heileingriff bei einem Minderjährigen grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern bedarf.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde bei einem in der 32. Schwangerschaftswoche geborenen Kind eine diagnostische operative Biopsie Weiter lesen
Glücklicherweise hat der Gesetzgeber durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.07.2015 zum 01.01.2016 ein weiteres Problem bei Abrechnungsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäusern erledigt.
Mit Ziel die Sozialgerichte zu entlasten hatte der Gesetzgeber in § 17c Abs. 4 KHG für sog. Bagatellverfahren Weiter lesen
Schon seit längerem waren in einigen rechtlichen Stellungnahmen Zweifel daran geäußert worden, dass das Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen nach § 17 KHEntgG vom Krankenhausträger ausgeübt werden könnte. Nahrung erhielten diese Stimmen durch die Entscheidung des BGH zur Einbindung von sog. Konsiliarärzten in die Erbringung Weiter lesen
Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern nach Abschluss erfolgloser MDK-Prüfungsverfahren nach wie vor noch die Zahlung der 300,00 €-Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V.
Auch gegenüber durch unsere Kanzlei vertretenen Krankenhausträgern wird gegen den gesetzlichen Anspruch unter Hinweis auf des Rechtsprechung des 1. Senates des BSG Weiter lesen
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