Beitragsarchiv: Juli 2016

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Sozialgericht für das Saarland lehnt Aufwandspauschale bei „sachlich-rechnerischer Prüfung“ ab

Das Sozialgericht für das Saarland hat in einer aktuellen Entscheidung den Anspruch eines Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 € nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V abgelehnt, wenn es sich um eine sachlich-rechnerische Prüfung der Richtigkeit der Kodierung handele (vgl. SG Saarland, Urteil vom 03.06.2016 – S 23 KR 390/13 -). Weiter lesen