Auch wir von Medizinrecht Saarland möchten uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich in Krankenhäusern und auch in allen anderen Bereichen mit großen Engagement, denen annehmen, die in der Corona-Pandemie Hilfe brauchen.
Gerade dem gesamten Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, von denen viele diesen Blog lesen und denen oft genug viel zu wenig gedankt wird, sei an dieser Stelle für ihren Einsatz ausdrücklich gedankt.
Danke, dass Ihr für uns da bleibt – wir bleiben daher zuhause!
Die umfassend begründete Entscheidung hat weitreichende Folgen und wirkt weit in das Arzt-Patienten-Verhältnis sowie die Vorstellungen vom Wert des Lebens und Bedeutung des Todes hinein. Nicht umsonst wird über das Thema Sterbehilfe seit Jahren auf allen gesellschaftlichen Ebenen vehement gestritten.
Das BVerfG hatte aber vor allem anderen eine rechtliche Entscheidung zu treffen, die den Gesetzgeber zwingt, die bisher getroffene Entscheidung zum grundsätzlichen Verbot der gewerblichen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch zu revidieren. Weiter lesen
Vertragsärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, stehen teilweise vor dem Problem, dass eine Nachbesetzung von den zuständigen Prüfgremien abgelehnt werden kann, wenn im Planungsbereich eine Überversorgung besteht (§ 103 Abs. 3a Satz 3 2. HS SGB V).
Allerdings wird teilweise von den Zulassungsausschüssen eine solche Entscheidung oft unter bloßen Hinweis auf die formal richtig festgestellte Überversorgung getroffen, ohne konkrete Besonderheiten der tatsächlichen Versorgungssituation zu berücksichtigen.
Die weitgehenden Ausgangsbeschränkungen der Länder werfen viele rechtliche Fragen auf, so dass es absehbar war, dass gegen die Allgemeinverfügungen der Länder zu den Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie Rechtsmittel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO eingelegt worden sind, auch wenn es eventuell dringendere Probleme gibt.
So wollte ein Ehepaar in Schleswig-Holstein offenbar nicht auf den Besuch der Ferienwohnung verzichten und wende sich daher gegen die entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht wies den Antrag auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Ehepaars gegen die Allgemeinverfügung allerdings mit Beschluss vom 25.03.2020 (- 1 B 30/20 -) zurück. Weiter lesen
Die aktuelle Corona-Pandemie hält die Welt in Atem und stellt auch für die Krankenhäuser in Deutschland eine besondere Herausforderung dar. Der Gesetzgeber will den Krankenhäusern durch eine Reihe von Maßnahmen insbesondere finanzielle Entlastung zu verschaffen. Das sog. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.03.2020 ist mittlerweile durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden.
Ob das beschlossene Hilfspaket ausreicht, um die in der Gesetzesbegründung dargestellten Ziele zu erreichen, wird abzuwarten sein. Erste Zweifel daran werden angesichts der erheblichen aktuellen Belastungen der Krankenhäuser schon geäußert. Weiter lesen
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