Rubrik: Abrechnungsstreitigkeiten

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Stationäre Behandlung bei sofortiger Verlegung?

Einige Krankenkassen verweigern Krankenhäusern die Vergütung einer stationären Behandlung, wenn nach der Aufnahme eine zeitnahe Verlegung in ein anderes Krankenhaus erfolgt. Nach Ansicht der Krankenkassen ist dann auch bei schwerwiegenden Notfällen lediglich eine ambulante Notfallbehandlung zu vergüten, selbst wenn eine intensivmedizinische Behandlung eingeleitet worden ist.

Dieser Ansicht hat das Landessozialgericht für das Saarland in einer aktuellen Entscheidung vom 23.07.2019 (- L 2 KR 2/18 -) widersprochen. Die Entscheidung wurde durch unsere Kanzlei erstritten. Weiter lesen

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OLG Celle bestätigt erneut Abrechnung der IMRT

In den Verfahren der Versicherten um die Erstattung der Kosten einer intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) gegen die Landeskrankenhilfe V.V.a.G (LKH) hat das Oberlandesgericht Celle seine Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 in einem neuen und ausführlich begründeten Beschluss bestätigt und hat dazu entschieden, ein medizinisches Gutachten aus einem Parallelverfahren nach § 411a ZPO zu verwerten (OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2019 – 8 U 83/19 -).

Das Oberlandesgericht Celle hatte in mehreren Berufungsverfahren bereits medizinische Gutachten zum Abrechnungsfähigkeit der GOÄ-Ziffer 5855 nach § 6 Abs. 2 GOÄ einholen lassen (z.B. Az.: 8 U 130/16). Nach diesen überzeugenden Gutachten ist auch unter Berücksichtigung der Kosten und des Aufwandes einer intraoperativen Strahlentherapie nach der GOÄ-Ziffer 5855 die analoge Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 nach § 6 Abs. 2 GOÄ pro Fraktion bei einer IMRT-Bestrahlung nicht zu beanstanden. Auf Basis dieses Gutachten macht das Oberlandesgericht Celle in dem vorliegenden Beschluss einige wichtige grundsätzliche Aussagen zur Vergütung der IMRT nach § 6 Abs. 2 GOÄ, die Bedeutung für eine Vielzahl von anhängigen Verfahren haben können. Weiter lesen

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Auch SG Aachen verneint Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen für Aufwandspauschalen

Die Problematik der massenhaften Rückforderung in der Vergangenheit gezahlter Aufwandspauschalen beschäftigt nach wie vor die Gerichte, wobei die Krankenkassen die teilweise widerstreitenden Entscheidungen sicherlich bald vor den 1. Senat des BSG bringen werden. Wie der 1. Senat des BSG mit diesen Klagen aufgrund seiner vielkritisierten Rechtsprechung zur Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Derzeit scheint sich allerdings in der überwiegenden Rechtsprechung der Sozilagerichte die Linie herauszukristallisieren, dass zumindest vor der Entscheidung des BSG vom 01.07.2014 (- B 1 KR 29/13 R – u.a.) ein Anspruch der Krankenkassen auf Rückzahlung der Aufwandspauschalen wegen angeblich durchgeführter sachlich-rechnerischer Berichtigungen vereint wird (so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.2019 – L 11 KR 1359/13 R –). Weiter lesen

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Keine grundsätzliche Befangenheit aller Strahlentherapeuten

Der BGH hat mit Beschluss vom 06.06.2019 (- III ZB 98/18 -) klargestellt, dass nicht jeder Strahlentherapeut, der seine Bestrahlungsbehandlungen nach der GOÄ-Ziffer 5855 A entsprechend des Beschlusses der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 abrechnet, als gerichtlicher Sachverständiger in entsprechenden Gebührenstreitigkeiten wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen ist.

Der BGH hat sich damit den Ansichten des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.10.2017 – I-4 W 19/17 -) und des OLG München (Beschluss vom 30.08.2018 – 25 W 937/18 -) angeschlossen und die abweichenden Ansichten anderer Oberlandesgericht verworfen (vgl. insb. OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2017 – I-29 W 9/17 -;OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.07.2017 – 7 W 17/17 –). Weiter lesen

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Hilft das Verbot der Aufrechnung weiter?

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf eines MDK-Reformgesetzes wird noch für viele Diskussionen sorgen. Für die Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ist ein zentrales Anliegen des Entwurfes, ein Verbot der Aufrechnung für die Krankenkassen einzuführen. Ob dies den Krankenhäusern weiterhelfen wird, ist aber zweifelhaft. Weiter lesen

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Kein Ausschluss der Rechnungskorrektur durch die PrüfvV

Nach wie vor streiten die Krankenhäuser mit den Krankenkassen über die angebliche Ausschlussfrist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV). Hintergrund ist die Ansicht vieler Krankenkassen, dass eine nachträgliche Rechnungskorrektur des Krankenhauses nach Ablauf der 5-Monats-Frist nach Einleitung des Prüfverfahrens unzulässig sei und auch im gerichtlichen Verfahren nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens nicht nachgeholt werden könne.

Diese Ansicht war bereits in mehreren Urteilen des Sozialgerichts Reutlingen eine Absage erteilt worden. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit dem Urteil vom 17.04.2019 (- L 5 KR 1522/17 -) ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Reutlingen nun bestätigt. Weiter lesen

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Wirtschaftlichkeitsgebot und Fallzusammenführung

Die Rechtsprechung des BSG zum wirtschaftlichen Alternativverhalten und der Fallzusammenführung (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2017 – B 1 KR 29/16 R –) bereitet den Krankenhäusern im Rahmen der Abrechnungsprüfung einige Probleme. Die Krankenkassen machen von diesem neuen Instrument der Realisierung von Einsparpotentialen verstärkt Gebrauch.

Umso erfreuliche ist es daher, wenn die Sozialgerichte versuchen, diesen Auswüchsen Einhalt zu gebieten. Weiter lesen