Rubrik: Abrechnungsstreitigkeiten

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Keine nachträgliche Prüfung von Strukturmerkmalen im Rahmen der Einzelfallprüfung

Derzeit sind noch eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren anhängig, in denen insbesondere die Bahn-BKK Ende 2018 Rückforderungsansprüche gegen Krankenhäuser mit der Begründung geltend gemacht hat, dass für die Codierung der OPS-Code für Komplexbehandlungen angeblich die Strukturmerkmalen fehlten, wobei teilweise gar keine Prüfverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eingeleitet worden waren oder diese sich nicht auf die Prüfung von Strukturmerkmalen bezogen haben. In vielen Verfahren hat die Krankenkasse das Fehlen von Strukturmerkmalen auch schlicht ohne Prüfung des Behandlungsfalles ins Blaue hinein in Abrede gestellt.

Das Sozialgericht Aachen hat dazu in einer Entscheidung vom 07.07.2020 (- S 14 KR 560/19 -) allerdings klargestellt, dass die fehlende Einzelprüfung nicht im gerichtlichen Verfahren nachgeholt. werden kann. Weiter lesen

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Neues Verjährungsrecht steht Aufrechnung im Jahr 2018 nicht entgegen

Im Rahmen des Neuregelungen des Verjährungsrechts durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz war darüber diskutiert worden, ob die verkürzte Verjährungsfrist bzw. der Ausschluss der Geltendmachung von Rückforderungen auch für die Aufrechnung gilt, welche von den gesetzlichen Krankenkassen noch massenhaft vor dem 01.01.2019 erklärt worden sind.

Das Sozialgericht Marburg hat in einer Entscheidung vom 31.07.2020 (- S 14 KR 154/19 -) nun die Auffassung vertreten, dass die durch Art. 7 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in § 109 Abs. 5 SGB V und § 325 SGB V eingefügten Neuregelungen zum Verjährungsrecht erst ab 1.1.2019 gelten. Daher kann nach Auffassung des Gerichts eine Krankenkasse mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch im Rahmen der noch bis Ende 2018 geltenden vierjährigen Verjährungsfrist auch noch bis zum 31.12.2018 aufrechnen. Weiter lesen

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Entwöhnung als Befreiung des Patienten von der Beatmung

Mittlerweile scheint die Rechtsprechung des BSG die unterinstanzlichen Gerichte immer weniger zu überzeugen. So hat das LSG Bayern in einer Entscheidung vom 26.05.2020 (– L 5 KR 273/17 –) der Auffassung des BSG  vom 19.12.2017 (– B 1 KR 18/17 R -) zu den Voraussetzungen der Kodierung von Beatmungsstunden widersprochen. Weiter lesen

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Keine Aufrechnung bei sachlich-rechnerischer Berichtigung?

In einer aktuellen Entscheidung des SG Gelsenkirchen vom 13.05.2020 (- S 46 KR 2242/19 -) war zu klären, ob aus einer Behandlung aus dem Jahr 2015 die Krankenkassen aufgrund einer sachlich-rechnerischen Berichtigung nach dem Landvertrag gem. § 112 SGB V in Nordrhein-Westfalen überhaupt zur Aufrechnung der Beträge berechtigt gewesen ist.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass nach der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen die in § 15 Abs. 4 S. 2 Landesvertrag NRW vereinbarte Regelung ein konkludentes Aufrechnungsverbot für nicht ausdrücklich erwähnte Fälle (LSG NRW, Urteil vom 06.12.2016 – L 1 KR 358/15 –) enthält.

Vor diesem Hintergrund hat das SG Gelsenkirchen der Klage des Krankenhauses auf Rückzahlung der Beträge aufgrund einer fehlenden Aufrechnungsmöglichkeit der Krankenkasse stattgegeben. Weiter lesen

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Anspruch auf Vergütung für den „Reha-Notfall“

Mit einigen Erstaunen haben die Krankenhäuser die Entscheidung des BSG vom 19.11.2019 (- B 1 KR 13/19 -) zur Kenntnis genommen, wonach einem Krankenhaus trotz fehlender Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ein Vergütungsanspruch für die weitere Behandlung eines Patienten zustehen soll, wenn kein geeigneter Reha-Platz zur Verfügung steht. Eine solche Behandlung eines „Reha-Notfalls“ im Krankenhaus müssten die Krankenkassen bezahlen.

Die Entscheidung stellt eine erstaunliche Kurskorrektur des 1. Senates des BSG dar, weil dieser bisher allein auf die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung abgestellt hatte und eventuell fehlende Möglichkeiten der Anschlussversorgung unberücksichtigt ließ (so etwa BSG, Urteile vom 17.11.2015 – B 1 KR 20/15 R – und vom 10.03.2015 – B 1 KR 2/15 R –).

Von dieser Rechtsprechung scheint sich der 1.Senat des BSG nun zumindest für den Fall eines fehlenden Reha-Platzes zu distanzieren. Weiter lesen

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Stationäre Erprobungsbehandlung im GKV-System – es bleibt ein steiniger Weg!

Das BSG hatte sich in einer Entscheidung vom 19.03.2020 (- B 1 KR 20/19 R -) erneut mit der Frage der Erstattungsfähigkeit einer Erprobungsbehandlung in einem Krankenhaus durch die Krankenkassen auseinanderzusetzen.

Streitgegenständlich war die Behandlung einer schwerstkranken onkologischen Patientin (Mantelzelllymphom), die noch im Endstadium der Erkrankung mit einer allogenen Stammzellentranfusion behandelt worden war.

Trotz aller Kritik hat das BSG seine Rechtsprechung zur Einhaltung des Qualitätsgebotes nach § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V auch für den Bereich der Erprobungsbehandlung (also einer Behandlung, die noch nicht dem gesicherten Standard entspricht) verteidigt und seine Rechtsprechung dazu noch einmal zusammengefasst und verdeutlicht (vgl. insb. BSG, Urteil vom 17.12.2013 – B 1 KR 70/12 R –, vom 18.12.2018 – B 1 KR 11/18 R – sowie vom 08.10.2019 – B 1 KR 3/19 R –). Weiter lesen

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Keine Kostenerstattung bei Pauschalen

Teilweise finden sich immer noch Unternehmen, die ärztliche Leistungen trotz des Verbotes von Pauschalen in § 10 Abs. 1 Satz 2 GOÄ  zu Pauschalpreisen anbieten, so dass Patienten erhebliche Probleme mit der Erstattung der Kosten durch die Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen bekommen.

Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Landessozialgericht vom 07.11.2029 (- L 20 KR 373/18 -). Weiter lesen