Die Verfahren der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) über die Abrechnung der IMRT nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 gehen weiter. Auch wenn die LKH nunmehr zahlreiche Berufungen zurückgenommen hat, um negative obergerichtliche Entscheidungen zu verhindern, scheint nach wie vor eine kritische Überprüfung der eigenen Rechtspositionen durch die LKHG nicht gewollt. Die Verfahren werden vielmehr – zulasten der versicherten Patienten – unbeirrt fortgesetzt, wobei sich die Frage stellt, welches Ziel die LKH eigentlich verfolgt, wenn sie die strittige Abrechnungsfrage gezielt einer obergerichtlichen Klärung entzieht.
Die Bedeutung der Dokumentation im Haftungsrecht und die Folgen der unterbliebenen Dokumentation sind hinreichend geklärt. Allerdings darf auch im Vergütungsrechtstreit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse, die Bedeutung der Dokumentation nicht unterschätzt werden.
So hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem aktuellen Urteil vom 18.10.2018 (– L 6 KR 62/13 –) festgestellt, dass ohne ausreichende Dokumentation in der Patientenakte der Nachweis der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit durch das Krankenhaus regelmäßig ausgeschlossen ist. Weiter lesen
Das hatte sich der Gesetzgeber wohl anders vorgestellt. Noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) am 09.11.2018 haben die Krankenkassen Tausende von Klagen bei den zuständigen Sozialgerichten eingereicht, um einen Ausschluss der Ansprüche nach § 325 SGB V zu verhindern. Meist handelt es sich um Rückforderungen gegen Krankenhäuser, die angeblich strukturelle Voraussetzungen zur Abrechnung von Komplexpauschalen nicht erfüllen. Im Mittelpunkt der Prozesslawine steht die Voraussetzung der 30 minütigen Transportentfernung der OPS-Codes 8-981 und 8-98b nach den Entscheidungen des BSG vom 19.06.2018 (- B 1 KR 38/17 R – und – B 1 KR 39/17 R -). Weiter lesen
Dazu soll § 109 SGB V um einen neuen Absatz 5 ergänzt werden, der folgenden Wortlaut haben soll:
„Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Erstattung gezahlter Vergütungen verjähren in zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies gilt auch für Ansprüche nach Satz 1, die vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.“ Weiter lesen
Eine aktuelle Entscheidung des SG Koblenz vom 11.09.2018 (- S 12 KR 1025/16 -) zeigt die Probleme die bei der Codierung von Beatmungszeiten im Fall einer nicht-invasiven Beatmung über ein Maskensystem bestehen.
Strittig war in dem vom SG Koblenz entschieden Fall, ob die beatmungsfreien Intervalle bei einer nicht-invasiven maschinellen Beatmung bei der Codierung der Beatmungszeiten zu berücksichtigen sind, weil das sich aus der Deutschen Kodierrichtlinie (DKR) 1001l ergebende Problem der Definition einer Entwöhnungsphase bei einer nicht-invasiven Beatmung auch durch die Entscheidung des BSG vom 19.12.2017 (- B 1 KR 18/17 R -) nicht abschließend geklärt ist. Weiter lesen
Diese Website nutzt Cookies. Sie können die Nutzung von Cookies unterbinden, indem Sie die Cookie-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Dann werden ggf. einige Teile unserer Website und vieler anderer Seiten nicht richtig funktionieren.OKDatenschutzerklärung