Die Problematik der Erstattung der Kosten für neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Behandlung nach § 137c SGB V ist nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten belastet.
Die Versuche des Gesetzgebers klarzustellen, dass neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Behandlung weiterhin grundsätzlich zulässig sind und § 137c SGB V einen Erlaubnistatbestand mit Verbotsvorbehalt darstellt, werden durch die Rechtsprechung des BSG konterkariert (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.12.2017 – B 1 KR 17/17 R –). Umso mehr ist es zu begrüßen, dass das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung vom 11.12.2018 (– L 11 KR 206/18 –) sich noch einmal deutlich von der Rechtsprechung des BSG abgegrenzt hat. Weiter lesen
Auch in dieser Erklärung wird zunächst betont, dass sie nur empfehlenden Charakter hat und vom gemeinsamen Streben nach einer rechtskonformen Abrechnung von Krankenhausleistungen getragen wird. Weiter lesen
Das hatte sich der Gesetzgeber wohl anders vorgestellt. Noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) am 09.11.2018 haben die Krankenkassen Tausende von Klagen bei den zuständigen Sozialgerichten eingereicht, um einen Ausschluss der Ansprüche nach § 325 SGB V zu verhindern. Meist handelt es sich um Rückforderungen gegen Krankenhäuser, die angeblich strukturelle Voraussetzungen zur Abrechnung von Komplexpauschalen nicht erfüllen. Im Mittelpunkt der Prozesslawine steht die Voraussetzung der 30 minütigen Transportentfernung der OPS-Codes 8-981 und 8-98b nach den Entscheidungen des BSG vom 19.06.2018 (- B 1 KR 38/17 R – und – B 1 KR 39/17 R -). Weiter lesen
Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2018 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) verabschiedet. Neben den geplanten Regelungen zur Verbesserung der Pflege in den Krankenhäusern, enthält das zum 01.01.2019 in Kraft tretende Gesetz auch die geplante Verkürzung der Verjährungsvorschrift in § 109 SGB V sowie die Befugnis des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu rückwirkenden Klarstellungen und Änderungen bei Diagnose- und Operations-/Prozedurenschlüsseln zur Klärung von Auslegungsfragen (§ 295 Abs. 1 SGB V und § 301 Abs. 2 SGB V). Weiter lesen
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