In der aktuellen Rechtsprechung finden sich immer wieder Beispiele, die deutlich machen, dass die Vereinbarung des eigenen Liquidationsrechts des Krankenhausträgers für wahlärztliche Leistungen auf der Grundlage der aktuellen Musterverträge den Gerichten erhebliche Probleme bereitet. Diese Probleme zeigt exemplarisch eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 28.02.2017 (- 5 C 193/14 -). Weiter lesen
Die Landeskrankenhilfe VVaG führt weiter bundesweit Verfahren gegen ihre Versicherten, in denen die Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit von sog. IMRT-Behandlungen bestreitet und die Abrechnung der aufwendigen Strahlentherapien nach der GOÄ-Ziffer 5855 A nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 ablehnt. Erfreulicherweise treten immer mehr Gerichte dieser Praxis der Krankenversicherung entgegen. Weiter lesen
Wir berichteten bereits über die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 09.10.2015 (– 20 KLs 32/14 –), nach welcher den niedergelassenen Arzt, der in einem externen Labor erbrachte Speziallaborleistungen gem. Abschnitt MIII der GOÄ als eigene Leistungen abrechnet, nicht der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs treffe.
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun mit Beschluss vom 20.01.2017 (- III-1 Ws 482/15 -) zurückgewiesen. Weiter lesen
Immer wieder wird die Frage an uns gerichtet, wie Ärzte mit sogenannten Naturalrabatten umzugehen haben. Ein Beispiel für einen Naturalrabatt ist das Angebot „5 zum Preis von 4“.
Den Ärzten stellt sich die Frage, wie mit so erhaltenen Medikamenten umgegangen werden muss. Weiter lesen
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2014 (- III ZR 85/14 -) wurde klargestellt, dass in Abweichung von der sog. Wahlarztkette externe Honorarärzte auch durch individualvertragliche Vereinbarungen keinen Liquidationsanspruch gegen Wahlleistungspatienten begründen können. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Vereinbarungen aufgrund eines Verstoßes gegen zwingendes Preisrecht nach § 134 BGB als nichtig angesehen. Weiter lesen
Schon seit längerem waren in einigen rechtlichen Stellungnahmen Zweifel daran geäußert worden, dass das Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen nach § 17 KHEntgG vom Krankenhausträger ausgeübt werden könnte. Nahrung erhielten diese Stimmen durch die Entscheidung des BGH zur Einbindung von sog. Konsiliarärzten in die Erbringung Weiter lesen
Der BGH hat jüngst die stritte Rechtsfrage geklärt, ob ein im Krankenhaus nicht festangestellter Honorararzt seine operative Tätigkeit gegenüber Wahlleistungspatienten gesondert abrechnen darf.
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