Rubrik: Prozessrecht

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Keine Bindung der Parteien an Honorarvereinbarungen des Gerichts mit Sachverständigen

In einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren besteht für die Gericht die Problematik, dass sie zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts einen medizinischen Sachverständigen benötigen, die qualifizierten Sachverständigen zur Erstellung der Gutachten aber nur zu Vergütungen bereit sind, die über die gesetzlichen Vergütungen nach dem JVEG hinausgehen. Dies führt dazu, dass Gerichte mit Sachverständigen Vergütungsvereinbarungen treffen, so dass sich aber dann die Frage stellt, ob eine kostenpflichtige Partei durch diese Vereinbarungen gezwungen ist, die deutlich höheren Kosten zu tragen.

In einer aktuellen Entscheidung vom 23.01.2025 (- L 10 KR 61/22 B KO -) hat das LSG Sachsen sich zu dieser Problematik umfassend geäußert. Weiter lesen

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Verletzung der Mitwirkungspflichten der Krankenkassen im gerichtlichen Verfahren?

Derzeit diskutieren die Krankenkassen und Krankenhäuser in gerichtlichen Verfahren lebhaft über die Verletzung von Mitwirkungspflichten der Krankenhäuser im Prüfverfahren (z.B. durch nicht Vorlage angeforderter oder offenkundig notwendiger Behandlungsunterlagen) und die Reichweite der Präklusionsvorschriften der PrüfvV im gerichtlichen Verfahren.

Deutlich häufiger ist aber festzustellen, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen ist in gerichtlichen Verfahren über Monate nicht äußern und erst nach wiederholten Aufforderungen durch die Sozialgerichte sich zu Übersendung von nichtssagenden Textbausteinen bequemen. Welche Folgen dieses Vorgehen für das sozialgerichtliche Verfahren im Verhältnis zum nach § 103 SGG geltenden Amtsermittlungsprinzip haben kann, war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des SG Augsburg (Gerichtsbescheid vom 21.06.2023 – S 3 KR 387/22 –). Weiter lesen

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Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale

Auch aktuell wird noch über die Verjährung des Anspruches der Krankenhäuser auf Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gestritten. Einige Gerichte habe dazu die Auffassung vertreten, dass für diesen Anspruch die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB auch für den Anspruch aus § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gelte (vgl. dazu SG Speyer, Urteil vom 10.06.2021 – S 17 KR 507/20 -).

Diesen Ansichten ist aber das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 07.12.2022 (– L 10 KR 102/22 KH –) entgegengetreten und hat für die Ansprüche der Krankenhäuser auf die vierjährige Verjährungsfrist nach § 45 Abs. 1 SGB I abgestellt. Weiter lesen

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Umfang der Präklusion bei Anforderung von Unterlagen durch den MD

Die Frage der Präklusion nach § 7 PrüfvV in den Jahren 2014 und 2016 beschäftigt leider nach wie vor die Sozialgerichte in zahlreichen Verfahren.

Das BSG hatte in einer Reihe von Entscheidungen vom 18.05.2021 (- B 1 KR 32/20 und B 1 KR 24/20 -) zunächst festgestellt, dass die Regelung zur Verfristung der durch den MD angeforderten Unterlagen nach § 7 Abs. 2 Satz 4 PrüfvV 2014 keine materiell-rechtliche Ausschlussfrist enthalten, sondern eine materielle Präklusion begründet, so dass die Vergütungsforderung des Krankenhauses nicht auf der Grundlage präkludierter Unterlagen durchgesetzt werden kann. Die Gerichte dürfen präkludierte Unterlagen bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigen, wobei sich die Präklusionswirkung nur auf die vom MD konkret angeforderten Unterlagen bezieht.

In einer weiteren Entscheidung vom 10.11.2021 hatte das BSG aber zu § 7 Abs. 2 PrüfvV 2016 klargestellt, dass diese zwar auch nur eine materielle Präklusion begründet, sich diese Präklusionswirkung aber auch auf Unterlagen beziehen kann, welche der MD nicht konkret angefordert hat. Danach trifft das Krankenhaus zwar grundsätzlich keine von der Anforderung des MD unabhängige Obliegenheit zur Übersendung von Unterlagen. Es „kann“ aber nach dem BSG akzessorisch zu den Unterlagenanforderungen des MD nach § 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV 2016 die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrages erforderlichen Unterlagen „ergänzen“. Aus diesem Satz und dem weiteren Satz 5 des § 7 Abs 2 PrüfvV 2016 folgt nach dem BSG die Obliegenheit des Krankenhauses, zusätzlich zu den vom MD ihrer Art nach konkret bezeichnet angeforderten Unterlagen weitere Unterlagen zu übersenden, die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrages erforderlich sind (vgl. BSG, Urteil vom 10.11.2021 – B 1 KR 16/21 R –). Weiter lesen

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Keine Befangenheit bei Überschreitung des Gutachtenauftrags?

Gerade in gerichtlichen Verfahren um strittige Abrechnungen ärztlicher Honorare nach der GOÄ zeigt sich leider nach wie vor eine bedenkliche Tendenz medizinischer Sachverständige den eigentlich Streitstoff zu ignorieren und oft die gesamte Abrechnung einer Überprüfung zu unterziehen, auch wenn nur wenige GOÄ-Ziffern zwischen den Parteien umstritten sind. Diese Tendenz wird leider oft durch die Gerichte unterstützt, die völlig grenzenlose Beweisbeschlüsse ohne konkreten Beweisfragen erlassen und damit letztlich die Entscheidung des Rechtsstreits vollständig auf den medizinischen Sachverständigen delegieren.

Die Überschreitung des Beweisbeschluss birgt aber auch für den medizinischen Sachverständigen die Problematik, dass damit regelmäßig Diskussionen um die mögliche Befangenheit des Sachverständigen ausgelöst werden, die ggf. auch zu einem vollständigen Verlust des Honoraranspruches des gerichtlichen Sachverständigen führen können (vgl. § 8a JVEG). Weiter lesen

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Sachverständigenauswahl bei Pflegefehlern und Vorbehaltsaufgaben nach dem Pflegeberufegesetz

Die Haftungsklagen wegen vermeintlicher Pflegefehlern in Krankenhäuser oder Einrichtungen der Altenpflege nehmen zu. Mögliche Pflegefehler bei Sturzfällen und Dekubitus-Prophylaxe beschäftigen  die Gerichte mit steigender Tendenz seit Jahren.

In einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren werden von den zuständigen Gerichten aber für die Frage, ob im Pflegeprozesse die geltenden wissenschaftlichen Standards der Pflege verletzt worden sind, ärztliche Sachverständige mit der Erstellung eines pflegerischen Gutachtens beauftragt. Die entsprechenden Gutachten arbeiten dabei oft die medizinischen Grundlagen der eingetretenen Schäden und den Zustand des Pflegebedürftigen ausführlich und medizinisch korrekt auf, beurteilen die haftungsrelevanten Pflegestandards aber oft unzutreffend oder gar nicht. Weiter lesen