Rubrik: Sachverständige

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Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Privatgutachten

Insbesondere in Arzthaftungsverfahren stellt sich immer wieder die Frage, ob die Kosten für die Einholung von Privatgutachten im Rahmen der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen sind. Diese Frage stellt sich nicht nur für die klagende Patientenseite, sondern gerade in komplexen Verfahren auch für die Arzt- und Krankenhausseite.

Das OLG München hat dazu die wesentlichen Grundsätze in einem Beschluss vom 15.10.2020 (– 11 W 1457/20 -) noch einmal dargestellt. Weiter lesen

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Überschreitung des Gutachtenauftrags – Befangenheit des medizinischen Sachverständigen

Die Zusammenarbeit zwischen Gericht und medizinischen Sachverständigen ist oft problematisch, weil die Gerichte die Ermittlung des Sachverhaltes allzu häufig allein dem medizinischen Sachverständigen überlassen, der dann selbst aus den Prozessakten heraussuchen muss, welchen Sachverhalt er seiner Begutachtung zugrunde legt. Dies ist für den medizinischen Sachverständigen durchaus gefährlich, weil er sich damit als zu leicht der Besorgnis der Befangenheit durch eine der Prozessparteien aussetzt.

Ein aktueller sehr weitreichender Beschluss des OLG Dresden vom 2.11.2020 (- 4 W 641/20 -) versucht den medizinischen Sachverständigen von solchen Angriffen zu schützen, wobei die rechtliche Argumentation des Gerichts nicht überzeugt. Weiter lesen

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Zur Befangenheit von Ärzten in GOÄ-Streitigkeiten

Die Befangenheit ärztlicher Sachverständiger bei der Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in Abrechnungsstreitigkeiten bleibt ein heikles Thema. Gerade in Spezialmaterien, in denen es nur wenige Experten gibt, wird von Seiten der privaten Krankenversicherungen immer wieder eingewendet, dass die aktiven Ärzte nicht neutrale Sachverständige sein könnten, weil sie selbst nach den Vorschriften der GOÄ abrechnen. Im Bereich Strahlentherapie hat dies etwa dazu geführt, dass alle in Deutschland tätigen Fachärzte wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurden und die Gerichte teilweise Gutachter aus Österreich beauftragten. Die Wahl der gerichtlichen Gutachter in gebührenrechtlichen Streitigkeiten bleibt ein erhebliches Problem. Weiter lesen

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Haftung des medizinischen Sachverständigen – Keine Anwendung des Beweisrechts des Arzthaftungsrechts!

Bei der Arzthaftung ist aufgrund der oft schwierigen Beweissituation des Patienten durch die Rechtsprechung anerkannt, dass an den Vortrag des Patienten zum Vorliegen eines Haftungsgrunds nur mäßige Anforderungen zu stellen sind und eine im Zivilrecht sonst nur selten anzunehmende weitgehende Pflicht des Gerichts besteht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären.

Umstritten war, ob diese Regelungen auch für die Begründung der Haftung eines Arztes in seiner Rolle als gerichtlicher Sachverständiger nach § 839a BGB gelten. Diese Sonderstellung des klagenden Patienten bei einer Haftung des medizinischen Sachverständigen hat der BGH nun in seinem Beschluss vom 30.01.2020 (- III ZR 91/19 -) aber abgelehnt. Weiter lesen

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Befangenheit von medizinischen Sachverständigen

Immer wieder müssen sich die Parteien eines Rechtsstreits mit Äußerungen gerichtlicher Sachverständiger auseinandersetzen, die mit dem eigentlichen streitigen medizinischen Sachverhalts nichts zu tun haben. Teilweise fühlen sich medizinische Sachverständige dazu berufen, den Parteien und dem Gericht die Angelegenheit noch einmal „richtig“ zu erklären und dabei auch ihre persönlichen Ansichten zu verbreiten. Dies führt regelmäßig in Auseinandersetzungen über die Befangenheit der gerichtlichen Sachverständigen nach § 406 ZPO, weil der Sachverständige damit seinen Gutachterauftrag überschreitet, was regelmäßig auch die Frage nach der Verwirkung seines Vergütungsanspruchs nach § 8a Abs. 2 Nr. 3 JVEG aufwirft. Dies kann dazu führen, dass selbst ein aufwendiges Gutachten insgesamt nicht vergütet wird. Weiter lesen

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Keine grundsätzliche Befangenheit aller Strahlentherapeuten

Der BGH hat mit Beschluss vom 06.06.2019 (- III ZB 98/18 -) klargestellt, dass nicht jeder Strahlentherapeut, der seine Bestrahlungsbehandlungen nach der GOÄ-Ziffer 5855 A entsprechend des Beschlusses der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 abrechnet, als gerichtlicher Sachverständiger in entsprechenden Gebührenstreitigkeiten wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen ist.

Der BGH hat sich damit den Ansichten des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.10.2017 – I-4 W 19/17 -) und des OLG München (Beschluss vom 30.08.2018 – 25 W 937/18 -) angeschlossen und die abweichenden Ansichten anderer Oberlandesgericht verworfen (vgl. insb. OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2017 – I-29 W 9/17 -;OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.07.2017 – 7 W 17/17 –). Weiter lesen

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Beleidigter Sachverständiger ist nicht befangen?

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz vom 22.05.2019 (- 4 W 172/19 -) zur möglichen Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Sachverständiger noch neutral seinem Gutachtenauftrag nachkommen kann, wenn der Sachverständige in einem Ergänzungsgutachten erklärt, dass er die „Tonart“ des Prozessbevollmächtigten einer Partei als ausgesprochen beleidigend empfinde und angekündigt, im Fall einer Anhörung den Gerichtssaal sofort zu verlassen, wenn er beschimpft werde.

Das Oberlandesgericht Koblenz sah in diesen Äußerungen kein Problem, weil der Sachverständige sich nach diesen einleitenden Klarstellungen noch sachlich mit den Einwendungen gegen sein Gutachten auseinandergesetzt habe. Weiter lesen