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Wirtschaftlichkeitsgebot und Fallzusammenführung

Die Rechtsprechung des BSG zum wirtschaftlichen Alternativverhalten und der Fallzusammenführung (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2017 – B 1 KR 29/16 R –) bereitet den Krankenhäusern im Rahmen der Abrechnungsprüfung einige Probleme. Die Krankenkassen machen von diesem neuen Instrument der Realisierung von Einsparpotentialen verstärkt Gebrauch.

Umso erfreuliche ist es daher, wenn die Sozialgerichte versuchen, diesen Auswüchsen Einhalt zu gebieten. Weiter lesen

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Zur Aufklärung fremdsprachiger Patienten durch Angehörige

Die Aufklärung fremdsprachiger Patienten führt immer noch zu Bewertungsunsicherheiten. Ist die Verständigung aufgrund der fehlenden Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich, stellt sich immer wieder die Frage, ob die Aufklärung durch einen übersetzenden Familienangehörigen oder Bekannten des Patienten gewährleistet werden kann.

Dass diese Aufklärungssituation erhebliche Haftungsrisiken birgt, wird leider oft übersehen. Weiter lesen

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Zu den Kosten der Klagewelle

Nach der durch das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) ausgelösten Klagewelle der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser haben viele Krankenkassen die entsprechenden Verfahren mittlerweile für erledigt erklärt. Insbesondere die Verfahren zur Rückerstattung der Zahlungen auf die neurologische Komplexbehandlung nach den OPS-Codes 9-981 und 8-98b wegen zu weiter Transportentfernung (kein Einhalten der 30-Minuten-Grenze) waren mit den Klarstellungen des DIMDI vom 03.12.2018 die Grundlage entzogen. Soweit ersichtlich haben sich die Mehrzahl der Krankenhäuser im Interesse einer schnellen Erledigung der Verfahren den Erlegungserklärungen angeschlossen.

Allerdings stellt sich die Frage, wer nun die nicht unerheblichen Verfahrenskosten der Klagewelle tragen wird. Weiter lesen

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Wann wird die Massenprüfung zum Rechtsmissbrauch?

Die grundlegenden Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit stationärer Behandlungen können für spezialisierte Vertragskrankenhäuser nach § 108 Nr. 3 SGB V zur Existenzbedrohung werden, wenn die Krankenkassen dazu übergehen, jeden Behandlungsfall durch den MDK nach § 275 SGB V überprüfen zu lassen und entsprechende Verrechnungen vornehmen. Gerade Fachkliniken im Bereich der Schmerztherapie, der Psychiatrie oder Psychosomatik können durch Massenprüfungen in eine finanzielle Schieflage kommen, wobei sich immer die Frage nach dem Rechtsmissbrauch der Prüfkompetenz der Krankenkasse stellt.

Das Sächsische Landessozialgericht hatte in einem aktuellen Beschluss vom 26.02.2019 (– L 9 KR 691/17 B ER –) über ein entsprechendes Eilverfahren eines Krankenhausträger zu entscheiden. Weiter lesen

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Darf eine Praxis mit dem Begriff Praxisklinik werben?

Um sich von Konkurrenten abzuheben bzw. auf das besondere Leistungsangebot im Bereich ambulanter Operationen hinzuweisen, verwenden viele niedergelassene Ärzte in ihrer Werbung und Außendarstellung den Begriff Praxisklinik.

Dies ist rechtlich nicht unproblematisch und kann zu teuren wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen führen, wie eine Entscheidung des OLG Hamm vom 27.02.2018 (– I-4 U 161/17 –) zeigt. Weiter lesen

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Wie hoch ist das Risiko wenn es gelegentlich auftritt?

In den vor einer Operation ausgehändigten Aufklärungsformularen wird die Häufigkeit der möglichen Risiken meist nicht mit Prozentzahlen angegeben, sondern umschrieben. Nur welche statistische Häufigkeit meint ein Begriff wie gelegentlich?

Anders als bei Angaben in Beipackzetteln von Medikamenten gibt es im Bereich der Risikoaufklärung vor Operationen oder sonstigen ärztlichen Behandlungen für diese Angaben keine einheitlichen Vorgaben. Im Arzneimittelbereich sind durch das sog. Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA) die Begriffe über die Häufigkeit des Auftretens von Nebenwirkungen standardisiert. Einige Gerichte hatten die Auffassung vertreten, dass diese Angaben auch im Bereich der Risikoaufklärung vor Operationen berücksichtigt werden müssten. Eine Abweichung von diesen Vorgaben kann danach zu einer Verharmlosung der Risikoaufklärung führen und einen Aufklärungsfehler begründen (so etwa OLG Nürnberg, Urteil vom 30.04.2015 – 5 U 2282/13 – und OLG Bamberg, Urteil vom 20.07.2015 – 4 U 16/14 –). Dieser Ansicht ist der BGH nun in seiner Entscheidung vom 29.01.2019 (– VI ZR 117/18 –) entgegengetreten. Weiter lesen