Während einige Ärzte Artbewertungsportale im Internet strategisch zu Werbezwecken nutzen, wollen andere Ärzte mit den teilweise zweifelhaften Bewertungen im Internet nichts zu tun haben.
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung vom 16.11.2016 (– 1 U 57/16 –) noch einmal klargestellt, dass die bloße Anforderung von Kopien der Behandlungsdokumentation über einen Rechtsanwalt keinen Kosterstattungsanspruch des Patienten gegen den Arzt auslöst, solange nicht zusätzliche Voraussetzungen (z.B. Verzug des Arztes mit der Herausgabe der Behandlungsunterlagen) vorliegen (so auch LG Hagen, Urteil vom 11.08.2010 – 2 O 170/10 -). Weiter lesen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einer aktuellen Entscheidung vom 18.01.2017 (– S 16 AS 2487/16 –) klargestellt, dass aufgrund des Wortlauts des § 4 PrüfvV in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung, eine Prüfmitteilung durch den MDK zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c SGB V nicht ausreichend ist. Nach Auffassung des Gerichts ist die Anzeige der Prüfung durch die Krankenkasse nicht delegationsfähig. Weiter lesen
Die Zusammenarbeit zwischen Operateuren und Anästhesisten bei belegärztlichen oder ambulanten Operationen im Rahmen der postoperativen Überwachung ist gerade bei der Abrechnung der Leistungen immer wieder mit Problemen verbunden. Dies liegt auch daran, dass die Ärzte Aufgabenverteilung und Abrechnung der erbrachten Leistungen oft nicht klar geregelt haben.
Die fehlende Abrechnungsvereinbarung ist aber gerade bei der EBM-konformen Abrechnung des postoperativen Überwachungskomplexes von wichtiger Bedeutung, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 01.02.2017 (– L 5 KA 5013/14 –) dokumentiert. Weiter lesen
Die Landeskrankenhilfe VVaG führt weiter bundesweit Verfahren gegen ihre Versicherten, in denen die Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit von sog. IMRT-Behandlungen bestreitet und die Abrechnung der aufwendigen Strahlentherapien nach der GOÄ-Ziffer 5855 A nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 ablehnt. Erfreulicherweise treten immer mehr Gerichte dieser Praxis der Krankenversicherung entgegen. Weiter lesen
Immer wieder führt es zu Problemen, wenn Ergebnisse aus den außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in nachfolgende Arzthaftungsprozesse übernommen werden sollen.
In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass ein in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren als Urkundenbeweis gewürdigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2008 – VI ZR 250/07 –).
Nun hatte der Bundesgerichtshof aber die weitergehende Frage zu entscheiden, ob der im Schlichtungsverfahren beauftragte ärztliche Sachverständige auch als gerichtlicher Gutachter bestellt werden kann. Weiter lesen
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