Suchergebnis für: "IMRT"

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Keine grundsätzliche Befangenheit aller Strahlentherapeuten

Der BGH hat mit Beschluss vom 06.06.2019 (- III ZB 98/18 -) klargestellt, dass nicht jeder Strahlentherapeut, der seine Bestrahlungsbehandlungen nach der GOÄ-Ziffer 5855 A entsprechend des Beschlusses der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 abrechnet, als gerichtlicher Sachverständiger in entsprechenden Gebührenstreitigkeiten wegen

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Keine Befangenheit des ärztlichen Sachverständigen durch eigene Abrechnungspraxis

In den bekannten Verfahren der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) über die Abrechnung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie ist immer wieder die mögliche Befangenheit der ärztlichen Sachverständigen ein wichtiges Thema. Die LKH vertritt immer wieder die Auffassung, dass ein Sachverständiger als befangen gelten müsse,

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Neuer Streit um Steigerungsfaktoren in der GOÄ-Abrechnung der modernen Strahlentherapie

Die Abrechnung der neuen Verfahren in der modernen Strahlentherapie bleibt zwischen Leistungserbringern und Kostenträger umstritten. Zwar haben mittlerweile eine Vielzahl von Krankenversicherungen die Abrechnung der modernen Verfahren der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (sog. IMRT) der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 akzeptiert, jedoch zeigen jüngste

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