Erstaunlicherweise kommt es noch vor, dass Patienten auf die Einsichtnahme in ihre Behandlungsunterlagen klagen müssen.
Obwohl das in der Rechtsprechung schon seit Jahren anerkannte Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen nun auch in § 630g BGB ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, kommt es nach wie vor, dass Ärzte die Herausgabe von Kopien von Behandlungsunterlagen verweigern, obwohl weder therapeutische Gründe noch Rechte Dritter dem Anspruch des Patienten entgegenstehen. Weiter lesen
Die Rechtsprechung ist vorsichtig damit, die in der Arzthaftung entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung auch außerhalb von Behandlungsverträgen anzuwenden. Dabei wird insbesondere die für den Patienten günstige Umkehr der Beweislast hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität aufgrund eines groben Behandlungsfehlers auf den Bereich der medizinischen Behandlung beschränkt, was mit den Besonderheiten der medizinischen Behandlung begründet wird. Lediglich im Bereich der Tierarzthaftung hat der Bundesgerichtshof die in der Arzthaftungsrechtsprechung entwickelten beweisrechtlichen Grundsätzen des groben Behandlungsfehlers ebenfalls für anwendbar gehalten (BGH, Urteil vom 10.05.2016 – VI ZR 247/15 –). Weiter lesen
Die Reichweite des Einsichtsrechts von Patienten in die Unterlagen der behandelnden Ärzte und des Krankenhauses ist auch nach der gesetzlichen Normierung des Anspruches in § 630g BGB im Einzelfall schwierig zu bestimmen .
Gerade in Haftungsfällen wegen Infektionen, in denen auch die interne Organisation des Krankenhauses in Frage steht, stellt sich die Frage, ob das Krankenhaus auch interne Dokumente vorlegen muss, die mit dem konkreten Behandlungsfall nichts zu tun haben (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2011 – I-26 U 192/10 –). Weiter lesen
Die Haftung des Arztes bei der Anwendung neuer Behandlungsmethoden hat auch in der Vergangenheit immer wieder zur Frage der Legitimität von Heilversuchen und dem Einsatz alternativer Behandlungsmethoden geführt.
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein gerichtlicher Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden kann, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung erstattet hat (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 – VI ZB 31/16 –). Weiter lesen
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung vom 16.11.2016 (– 1 U 57/16 –) noch einmal klargestellt, dass die bloße Anforderung von Kopien der Behandlungsdokumentation über einen Rechtsanwalt keinen Kosterstattungsanspruch des Patienten gegen den Arzt auslöst, solange nicht zusätzliche Voraussetzungen (z.B. Verzug des Arztes mit der Herausgabe der Behandlungsunterlagen) vorliegen (so auch LG Hagen, Urteil vom 11.08.2010 – 2 O 170/10 -). Weiter lesen
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