In der Praxis haben viele Ärzte auf entsprechende Aufforderungen die Patientendokumentation nur gegen Kostenerstattung angeboten, während die Patienten sich auf den Anspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung berufen haben, auch wenn die Einsicht in die Patientenunterlagen mit Datenschutzbelangen nichts zu tun hat, sondern allein zur Überprüfung der Behandlung auf etwaige Behandlungsfehler erfolgt.
Erstaunlicherweise kommt es noch vor, dass Patienten auf die Einsichtnahme in ihre Behandlungsunterlagen klagen müssen.
Obwohl das in der Rechtsprechung schon seit Jahren anerkannte Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen nun auch in § 630g BGB ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, kommt es nach wie vor, dass Ärzte die Herausgabe von Kopien von Behandlungsunterlagen verweigern, obwohl weder therapeutische Gründe noch Rechte Dritter dem Anspruch des Patienten entgegenstehen. Weiter lesen
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung vom 16.11.2016 (– 1 U 57/16 –) noch einmal klargestellt, dass die bloße Anforderung von Kopien der Behandlungsdokumentation über einen Rechtsanwalt keinen Kosterstattungsanspruch des Patienten gegen den Arzt auslöst, solange nicht zusätzliche Voraussetzungen (z.B. Verzug des Arztes mit der Herausgabe der Behandlungsunterlagen) vorliegen (so auch LG Hagen, Urteil vom 11.08.2010 – 2 O 170/10 -). Weiter lesen
Sogenannte Selbstzahler-Leistungen, eigentlich individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL, stehen nicht selten im Fokus der öffentlichen Debatte.
Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen nicht finanziert werden und deshalb von den gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Weiter lesen
In der Praxis herrscht nach wie vor Unsicherheit über die Anforderungen an die Aufklärung von fremdsprachigen Patienten. Gerade in größeren Krankenhäusern aber auch in Arztpraxen mit einen höheren Anteil von fremdsprachigen Patienten ist die Problematik der Verständigung mit fremdsprachigen Patienten auch ein haftungsrechtliches Problem. Weiter lesen
§ 630e BGB regelt die Aufklärungspflicht des Behandlers. In § 630e Abs. 2 Nr. 3 BGB wird bestimmt, dass die Aufklärung durch den Behandler für den Patienten verständlich sein muss.
Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, Weiter lesen
Am 26.2.2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Infolgedessen hat unter anderem die Regelung des § 630e Einzug in das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gehalten. Mit dem Gesetz sollten insbesondere die Patientenrechte gestärkt werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Umsetzung der neuen Regelung vielschichtige Probleme mit sich bringt. Insbesondere die Regelung des § 630e Abs.2 S. 2 BGB stellt sowohl Klinikärzte als auch niedergelassene Ärzte immer wieder vor Probleme. Weiter lesen
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