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Zu späte Übersendung von Behandlungsunterlagen – Ausschlussfrist in der PrüfvV?

Nach wie vor ist durch die Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob die vierwöchige Frist für die Übersendung der Behandlungsunterlagen in § 7 Abs. 2 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) vom 01.09.2014 eine echte Ausschlussfrist ist.

In der aktuellen Regelung des § 7 Abs. 2 PrüfvV haben sich die Vertragsparteien im gegenseitigen Interesse für eine differenzierte Regelung entschieden, die neben einer längeren Frist auch die Möglichkeit einer Nachlieferung von Unterlagen durch das Krankenhaus gegen eine Aufwandsentschädigung für die Krankenkasse vorsieht.

Die vorangehende Regelung wird von den Krankenkassen aber als strenge Ausschlussfrist gesehen, wozu sich die Krankenkassen auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2018 (- L 11 KR 936/17 -) berufen. Mehrere Sozialgerichte vertreten dazu aber eine andere Ansicht und weisen insbesondere auf die fehlende Ermächtigungsgrundlage sowie den unklaren Wortlaut des § 7 Abs. 2 PrüfvV hin (vgl. etwa SG Lüneburg, Urteil vom 22.02.2018 – S 9 KR 192/15 –).

In einer aktuellen Entscheidung vom 02.01.2019 (- S 14 KR 1/18 -) hat das SG Marburg die Rechtsposition der Krankenkassen gestärkt und ebenfalls angenommen, dass es sich bei § 7 Abs. 2 PrüfvV um eine Ausschlussfrist handelt. Weiter lesen

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Gerichtsstand bei ambulanter Behandlung

An welchem Gericht muss ein Arzt auf Zahlung des privatärztlichen Honorars gegen seinen Patienten klagen? Welcher Gerichtsstand ist entscheidend?

Diese Frage ist leider immer noch nicht abschließend geklärt, was zu Diskussionen über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte führt, wenn der Arzt an dem Gericht klagt, das für den Sitz seiner Praxis zuständig ist. Weiter lesen

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Auch OLG Frankfurt bestätigt IMRT-Abrechnung

In den Verfahren über die Abrechnung der IMRT-Bestrahlungen scheinen immer mehr Gerichte die Einwendungen der Landeskrankenhilfe V.V.a.G.(LKH)  gegen die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 mit erheblicher Skepsis zu betrachten.

So hat das OLG Frankfurt am Main in einem aktuellen Beschluss vom 10.12.2018 (- 12 U 20/18 -) wie auch andere Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt die Berufung der LKH gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Darmstadt vom 15.12.2017 (- 13 O 212/14 -) nach § 522 Abs. 2 ZPO mangels Erfolgsaussichten zurückzuweisen. Weiter lesen

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Es bleibt dabei – Honorarärzte können keine Wahlärzte sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 10.01.2019 (- III ZR 325/17 -) noch einmal bestätigt, dass reine Honorarärzte im Krankenhaus keine Wahlärzte im Sinne des § 17 KHEntgG sein können.

Der BGH hat damit seine Rechtsprechung durch die sog. Honorararztentscheidung vom 16.10.2014 (- III ZR 85/14 -) noch einmal bestätigt. In der Honorararztentscheidung hatte der BGH bereits festgestellt, dass im Krankenhaus nicht angestellte Wahlärzte nicht an der sog. Wahlarztkette nach § 17 Abs. 3 KHEntgG teilnehmen und daher aufgrund einer abgeschlossenen Wahlarztvereinbarung ihre Leistungen nicht als wahlärztliche Leistungen gegenüber dem Patienten abrechnen können. Ferner hatte der BGH festgestellt, dass eine Individualvereinbarung mit dem Patienten wegen eines Verstoßes gegen die Vorgaben des § 17 Abs. 3 KHEntgG aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gem. § 134 BGB nichtig wäre, so dass der im Krankenhaus nicht angestellte Honorararzt auch keinen Vergütungsanspruch aufgrund einer solchen gesonderten Honorarvereinbarung mit dem geltend machen kann. Weiter lesen

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Zur gebührenrechtlichen Selbständigkeit einer technischen Innovation in der GOÄ

Gerade in der Diskussion über die Vergütung neuartiger Behandlungsmethoden, die in der GOÄ von 1996 noch nicht enthalten sind, wird immer wieder von den Kostenträgern eingewendet, dass „bloße“ technische Innovationen“ bei der Durchführung keine selbständige Leistung sei und daher auch nicht durch eine Analogziffer nach § 6 Abs. 2 GOÄ zu vergüten sei.

So meint die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. in einigen Verfahren zur Erstattungsfähigkeit der IMRT-Bestrahlung sogar, dass die technischen Innovationen im Bereich der Strahlentherapie letztlich nur unselbständige „Varianten“ einer Bestrahlung am Linearbeschleuniger nach den GOÄ-Ziffern 5836 und 5837 seien. Abgesehen davon, dass bei dieser Vergütung die moderne Strahlentherapie nicht zu finanzieren wäre, ist dieser Ansatz auch gebührenrechtlich falsch, wie auch eine aktuelle Entscheidung des Amtsgericht München vom  12.12.2018 (– 262 C 18626/17 –) zeigt. Weiter lesen

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Vergütung für neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Versorgung

Die Problematik der Erstattung der Kosten für neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Behandlung nach § 137c SGB V ist nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten belastet.

Die Versuche des Gesetzgebers klarzustellen, dass neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Behandlung weiterhin grundsätzlich zulässig sind und § 137c SGB V einen Erlaubnistatbestand mit Verbotsvorbehalt darstellt, werden durch die Rechtsprechung des BSG konterkariert (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.12.2017 – B 1 KR 17/17 R –). Umso mehr ist es zu begrüßen, dass das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung vom 11.12.2018 (– L 11 KR 206/18 –) sich noch einmal deutlich von der Rechtsprechung des BSG abgegrenzt hat. Weiter lesen

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Behandlungsdokumentation ist auch bei der eingeschränkten Einzelfallprüfung maßgeblich

Vereinzelt wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V für die sog. eingeschränkte Einzelfallprüfung von den Prüfgremien die Ansicht vertreten, dass bei Durchführung des Prüfverfahrens ausschließlich die im Rahmen der Abrechnung angegebenen Diagnosen zu prüfen sind und eine weitergehende Prüfung der Behandlungsdokumentation nicht erforderlich ist.

Dieser wenig überzeugenden Auffassung einiger Prüfgremien ist nun das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 09.01.2019 (– S 87 KA 77/18 –) entgegengetreten und hat in der Nichtberücksichtigung der Behandlungsdokumentation einen Beurteilungsfehler der Prüfgremien erkannt und den entsprechenden Regressbescheid aufgehoben. Weiter lesen