Rubrik: wahlärztliche Leistung

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Ausübung des Liquidationsrechts durch den Krankenhausträger

Schon seit längerem waren in einigen rechtlichen Stellungnahmen Zweifel daran geäußert worden, dass das Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen nach § 17 KHEntgG vom Krankenhausträger ausgeübt werden könnte. Nahrung erhielten diese Stimmen durch die Entscheidung des BGH zur Einbindung von sog. Konsiliarärzten in die Erbringung Weiter lesen